KFW fördert Abbau von Barrieren und Altersgerechte Häuser

KFW fördert Abbau von Barrieren und Altersgerechte Häuser

Alters­gerechtes Haus für mehr Wohnkomfort 

Barrierefreies Bauen betrifft in Deutschland über 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen. Aus diesem Grund muss im Neubau und bei genehmigungspflichtigen Sanierungen die baurechtlich eingeführte DIN 18040-2 eingehalten werden. Gesetzlich ist der Abbau von Barrieren im Grundgesetz der BRD, im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, in der EU-Bauproduktenverordnung und in den Bauordnungen (MBO/LBO) sowie in der baurechtlich eingeführten DIN 18040-2 enthalten.




Durch die bundeseigene KfW-Bank werden Modernisierungs­maßnahmen gefördert. Ziel ist es, die Barrieren zu reduzieren und den Wohn­komfort zu. Dazu gehört der Komplettumbau zum Alters­gerechten Haus sowie diverse Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren wie z.B.



Wege zu Gebäuden und Wohn­umfeld­maßnahmen

  • Wege zu Gebäuden, Garagen, Sitz- und Spiel­plätzen sowie zu Entsorgungs­einrichtungen
  • Umbau und Schaffung von alters­gerechten Kfz-Stell­plätzen sowie deren Über­dachung
  • Umbau und Schaffung oder Über­dachung von Abstell­plätzen für Kinder­wagen, Rollatoren/Rollstühle oder Fahrräder
  • sonstige Wohn­umfeld­maßnahmen in bestehenden Gebäuden ab 3 Wohneinheiten

Eingangsbereich und Wohnungs­zugang

  • Abbau von Barrieren im Haus­eingangs­bereich und bei Wohnungszugängen
  • Schaffung von mehr Bewegungs­fläche
  • Wetterschutz­maßnahmen wie Über­dachungen

Überwindung von Treppen und Stufen

  • Einbau, Nach­rüstung oder Ver­besserung von Aufzugs­anlagen
  • Treppenlifte
  • barrierereduzierende Um­gestaltung von Treppen­anlagen
  • Rampen zur Über­windung von Barrieren

Anpassung der Raum­aufteilung und Schwellenabbau 

  • Änderung des Raum­zuschnitts von Wohn- und Schlaf­räumen, Fluren oder Küchen
  • Verbreiterung von Tür­durch­gängen mit Einbau neuer Innentüren
  • Schwellenabbau
  • Erschließung oder Schaffung von Terrassen, Loggien oder Balkonen

Maßnahmen an Sanitär­räumen

  • Änderung der Raum­aufteilung des Bades
  • Schaffung boden­gleicher Dusch­plätze einschließlich Dusch(-klapp)sitze
  • Modernisierung von Sanitär­objekten (WC, Bidets, Wasch­becken und Bade­wannen)

Orientierung, Kommu­nikation und Unter­stützung im Alltag

  • Einbau oder Erweiterung baugebundener alters­gerechter Assistenz­systeme (z. B. für Bedienungs- und Antriebs­systeme für Türen, Rollläden, Fenster, Beleuchtung, Heizung- und Klimatechnik)
  • Modernisierung von Bedien­elementen
  • Einbau von Stütz- und Halte­systemen einschließlich Maß­nahmen zur Nach­rüstung
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommuni­kation wie zum Beispiel Beleuchtung, Gegen­sprech- oder Brief­kasten­anlagen

Schaffung von Gemeinschafts­räumen, Mehr­generationen­wohnen

  • Umgestaltung von bestehenden Flächen zu Gemeinschafts­räumen oder Schaffung von Gemeinschafts­räumen

Für Türen sind in der DIN 18040-2 konkrete Regelungen enthalten. Zu Fenstern gibt es hingegen nur rudimentäre Vorgaben und insgesamt wenig Hinweise zur praktischen Umsetzung. Diese Lücke schließt nun die ift-Fachinformation BA-02/1 „Empfehlungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit im Wohnungsbau mit Fenstern und Türen“, die auf den Ergebnissen des ift-Forschungsvorhabens „Barrierefreiheit von Bauelementen“ aufbaut.




Empfehlungen zur Umsetzung der DIN 18040-2

Die Richtlinie enthält konkrete Empfehlungen für die Ausführung von Bauelementen im Hinblick auf die tatsächlichen Nutzergruppen, beispielsweise zur Ausführung der Griffe, zu den Abmessungen, den Öffnungsarten oder der optischen Gestaltung für Sehbehinderte. Denn es ist ein großer Unterschied, ob Türen und Fenster in einer Wohngemeinschaft junger Rollstuhlfahrer, für Blinde oder in einer Pflegestation für Demenzkranke eingesetzt werden. Hier ist eine situative Ausstattung der Bauelemente sinnvoll, um das Optimum für die jeweilige Nutzergruppe zu erreichen, möglichst mit geringen Kosten.

Schwerpunkt liegt auf dem Abbau von Barrieren

Ein Schwerpunkt liegt auf der Passierbarkeit und der Ausführung von Türschwellen. Gerade für Menschen, die einen Rollator nutzen, können schon geringe Schwellenhöhen eine Stolpergefahr bedeuten oder gar unüberwindbar sein. Außer der Schwellenhöhe hat auch die Schwellengeometrie Einfluss auf die Überrollbarkeit; beides fließt in die Bewertung und Klassifizierung der Überrollbarkeit ein, die als Kenngröße in der ift-Richtlinie BA-01/1 definiert wird. Zusätzlich unterstützen Tabellen mit einem Vergleich der normativen Anforderungen (DIN 18040-2) und Empfehlungen des ift Rosenheim bei der Ausschreibung.

Damit bietet die Fachinformation konkrete Empfehlungen und wertvolle Praxistipps für Bauherren, Planer, Hersteller und Händler von Bauelementen, um die Planung, Ausschreibung und Ausführung privater Wohngebäude, Seniorenheime und Pflegeeinrichtungen zu erleichtern.

Für weiterführende Infos zur Förderung stehen Ihnen unsere Fördermittelexperten zur Verfügung

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Quelle: ift Rosenheim, Fachinformation BA-02/1

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