Altersgerechtes Haus für mehr Wohnkomfort
Barrierefreies Bauen betrifft in Deutschland über 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen. Aus diesem Grund muss im Neubau und bei genehmigungspflichtigen Sanierungen die baurechtlich eingeführte DIN 18040-2 eingehalten werden. Gesetzlich ist der Abbau von Barrieren im Grundgesetz der BRD, im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, in der EU-Bauproduktenverordnung und in den Bauordnungen (MBO/LBO) sowie in der baurechtlich eingeführten DIN 18040-2 enthalten.
Durch die bundeseigene KfW-Bank werden Modernisierungsmaßnahmen gefördert. Ziel ist es, die Barrieren zu reduzieren und den Wohnkomfort zu. Dazu gehört der Komplettumbau zum Altersgerechten Haus sowie diverse Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren wie z.B.
Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
- Wege zu Gebäuden, Garagen, Sitz- und Spielplätzen sowie zu Entsorgungseinrichtungen
- Umbau und Schaffung von altersgerechten Kfz-Stellplätzen sowie deren Überdachung
- Umbau und Schaffung oder Überdachung von Abstellplätzen für Kinderwagen, Rollatoren/Rollstühle oder Fahrräder
- sonstige Wohnumfeldmaßnahmen in bestehenden Gebäuden ab 3 Wohneinheiten
Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Abbau von Barrieren im Hauseingangsbereich und bei Wohnungszugängen
- Schaffung von mehr Bewegungsfläche
- Wetterschutzmaßnahmen wie Überdachungen
Überwindung von Treppen und Stufen
- Einbau, Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen
- Treppenlifte
- barrierereduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen
- Rampen zur Überwindung von Barrieren
Anpassung der Raumaufteilung und Schwellenabbau
- Änderung des Raumzuschnitts von Wohn- und Schlafräumen, Fluren oder Küchen
- Verbreiterung von Türdurchgängen mit Einbau neuer Innentüren
- Schwellenabbau
- Erschließung oder Schaffung von Terrassen, Loggien oder Balkonen
Maßnahmen an Sanitärräumen
- Änderung der Raumaufteilung des Bades
- Schaffung bodengleicher Duschplätze einschließlich Dusch(-klapp)sitze
- Modernisierung von Sanitärobjekten (WC, Bidets, Waschbecken und Badewannen)
Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
- Einbau oder Erweiterung baugebundener altersgerechter Assistenzsysteme (z. B. für Bedienungs- und Antriebssysteme für Türen, Rollläden, Fenster, Beleuchtung, Heizung- und Klimatechnik)
- Modernisierung von Bedienelementen
- Einbau von Stütz- und Haltesystemen einschließlich Maßnahmen zur Nachrüstung
- Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation wie zum Beispiel Beleuchtung, Gegensprech- oder Briefkastenanlagen
Schaffung von Gemeinschaftsräumen, Mehrgenerationenwohnen
- Umgestaltung von bestehenden Flächen zu Gemeinschaftsräumen oder Schaffung von Gemeinschaftsräumen
Für Türen sind in der DIN 18040-2 konkrete Regelungen enthalten. Zu Fenstern gibt es hingegen nur rudimentäre Vorgaben und insgesamt wenig Hinweise zur praktischen Umsetzung. Diese Lücke schließt nun die ift-Fachinformation BA-02/1 „Empfehlungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit im Wohnungsbau mit Fenstern und Türen“, die auf den Ergebnissen des ift-Forschungsvorhabens „Barrierefreiheit von Bauelementen“ aufbaut.
Empfehlungen zur Umsetzung der DIN 18040-2
Die Richtlinie enthält konkrete Empfehlungen für die Ausführung von Bauelementen im Hinblick auf die tatsächlichen Nutzergruppen, beispielsweise zur Ausführung der Griffe, zu den Abmessungen, den Öffnungsarten oder der optischen Gestaltung für Sehbehinderte. Denn es ist ein großer Unterschied, ob Türen und Fenster in einer Wohngemeinschaft junger Rollstuhlfahrer, für Blinde oder in einer Pflegestation für Demenzkranke eingesetzt werden. Hier ist eine situative Ausstattung der Bauelemente sinnvoll, um das Optimum für die jeweilige Nutzergruppe zu erreichen, möglichst mit geringen Kosten.
Schwerpunkt liegt auf dem Abbau von Barrieren
Ein Schwerpunkt liegt auf der Passierbarkeit und der Ausführung von Türschwellen. Gerade für Menschen, die einen Rollator nutzen, können schon geringe Schwellenhöhen eine Stolpergefahr bedeuten oder gar unüberwindbar sein. Außer der Schwellenhöhe hat auch die Schwellengeometrie Einfluss auf die Überrollbarkeit; beides fließt in die Bewertung und Klassifizierung der Überrollbarkeit ein, die als Kenngröße in der ift-Richtlinie BA-01/1 definiert wird. Zusätzlich unterstützen Tabellen mit einem Vergleich der normativen Anforderungen (DIN 18040-2) und Empfehlungen des ift Rosenheim bei der Ausschreibung.
Damit bietet die Fachinformation konkrete Empfehlungen und wertvolle Praxistipps für Bauherren, Planer, Hersteller und Händler von Bauelementen, um die Planung, Ausschreibung und Ausführung privater Wohngebäude, Seniorenheime und Pflegeeinrichtungen zu erleichtern.
Für weiterführende Infos zur Förderung stehen Ihnen unsere Fördermittelexperten zur Verfügung
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Quelle: ift Rosenheim, Fachinformation BA-02/1
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Als zertifizierter Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes steht Ihnen das Team der Firma Veit Energie Consult GmbH zuverlässig und kompetent zur Seite. Wir klären Ihre Förderansprüche und begleiten Sie tatkräftig durch alle Projektphasen – von der Planung über die Umsetzung bis zur Nachbetreuung.
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