Das BLE fördert die Verbesserung der Energieeffizienz der Landwirtschaft.

Trocknungsanlagen und Melkroboter im Bundesprogramm Energieeffizienz

Wichtige Informationen zum Bundesprogramm Energieeffizienz

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) weist in ihrem 13. Informationsschreiben zum Bundesprogramm Energieeffizienz auf wichtige Inhalte des Programms hin. Wir haben die wichtigsten Hinweise kurz für sie zusammengefasst. Das Schreiben befasst sich mit folgenden Themen:

  • Neue Referenz für Niedrigenergie-Trocknungsanlagen für Getreide
  • Neubau Niedrigenergie-Trocknungsanlagen mit Lagerbelüftungsprinzip
  • Melkroboter
  • Referenz für effiziente Kühlanlagentechnologie
  • Teilauszahlungsanträge auch bei Abschlagszahlungen




Neue Referenz für Niedrigenergie-Trocknungsanlagen für Getreide

In der aktuellen Förderperiode von 2019 bis 2021 sind weniger Ausgaben zuwendungsfähig. Anlagen bzw. Anlagenteile sind nur dann förderfähig, wenn sie zu einer Endenergieeinsparung führen. Die neue Referenz für Niedrigenergie-Trocknungsanlagen bezieht sich speziell auf das Trocknungsgut Getreide. Für Futter-Trocknungsanlagen werden seit dem 01.01.2019 keine Förderungen mehr zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für  Beton, Silos und Fördertechnik. Damit eine Niedrigenergie-Trocknungsanlage für Getreide förderfähig ist muss sie zwingend folgende Komponenten enthalten:

  • Isolierung des Trockners
  • effizienter Brenner gemäß Richtlinie
  • Wärmerückgewinnung
  • Erfassung thermischer und elektrischer Energieeinsatz
  • Erfassung Abluftkondition
  • frequenzgesteuerte Ventilatoren
  • automatische Anlagensteuerung inkl. Messfühler
  • Herstellung einer homogenen Eingangsfeuchte oder einer Produktvermischung im Trockner
  • Vorreinigung vor dem Trocknen


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Neubau Niedrigenergie-Trocknungsanlagen mit Lagerbelüftungsprinzip

Grundsätzlich ähneln Niedrigenergie-Trocknungsanlagen mit Lagerbelüftungsprinzip eher Lagern anstatt Trocknungsanlagen. Da Lagerflächen von der Förderung ausgeschlossen sind, ist folglich auch der Neubau von Lagerbelüftungstrocknungen nicht förderfähig. Aufgrund der Energieeinsparpotentiale des Trocknungsprozesses können Förderungen für  Komponenten, die bei Trocknungsanlagen für Getreide verpflichtend sind, beantragt werden. Anlagenteile, die größtenteils der Lagerung dienen, werden mit 10 Prozent bezuschusst. Diese Regelung gilt für alle Anträge, die zwischen 22.08.2016 und 31.12.2018 gestellt wurden. 

Melkroboter

Die Förderung der energieeffizienten Optimierung von Melksystemen ist weiterhin möglich. Jedoch wurden die zuwendungsfähigen Investitionsausgaben für energieeffiziente Milchgewinnung in der derzeitigen Förderperiode (2019 bis 2021) auf 60 % begrenzt. Grund dafür ist, dass es bei automatischen Melksystemen nicht möglich ist, den jeweiligen Einzelkomponenten des Systems die entsprechenden Ausgaben zuzuordnen. Da es erst jetzt zu einer Einigung im Bezug auf Melkroboter kam, werden alle Antragsteller ab dem 01.01.2019 mit einem Schreiben informiert. Durch Zusendung des beigelegten Rückantwortschreibens wird der gestellte Antrag bearbeitet.

An der Höhe des Zuschusses zu den zuwendungsfähigen Ausgaben ändert sich nichts. Er liegt weiterhin bei 20 bzw. 30 Prozent für Investitionen, die gegenüber dem Ist-Zustand mindestens 25 bzw. 35 Prozent Energie einsparen. 


Referenz für effiziente Kühlanlagentechnologie

Die Überarbeitung der Regelungen für den Neubau effizienter Kühlanlagentechnologie sind noch nicht abgeschlossen. Das BLE informiert über die neuen Regelungen, sobald der Abstimmungsprozess abgeschlossen ist. 

Teilauszahlungsanträge bei Abschlagszahlungen

Ab 50.000 Euro Zuwendung für die während der Projektumsetzungsphase entstehenden Ausgaben können Teilauszahlungsanträge gestellt werden. Unabhängig davon, ob ein Baufortschritt erzielt wurde oder nicht, sind auch Abschlagszahlungen an Unternehmen möglich. 

 

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