Förderung Energieberatung auch für private Hausbesitzer
Besitzer von Wohngebäuden haben bei der Durchführung einer Energieberatung Anspruch auf staatliche Förderungen von bis zu 80 Prozent. Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (kurz EBW) soll dazu beitragen, die Klimaziele der Bundesregierung für 2050 zu erreichen. Diese Beratung zeigt auf, wo in einer Immobilie sich noch ungenutzte Potenziale zur Verbesserung der Energieeffizienz verbergen und wie sich diese am lohnendsten erschließen lassen. Eine Win-Win-Situation für Klima und Geldbeutel zugleich.
Wohngebäude gezielt sanieren und modernisieren
Bei einer Energieberatung für Wohngebäude ermittelt der ausführende Energieberater zunächst den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes. Auf Basis dieser vor Ort gesammelten Daten wird anschließend ein individuelles Sanierungskonzept erstellt und ein passender Maßnahmenplan vorgeschlagen. Anhand dieses Plans wird die Energieeffizienz des Wohngebäudes verbessert und damit der Grundstein für signifikante Einsparungen gelegt. Umfassende Informationen über verfügbare Fördermittel runden den Leistungsumfang des Energieberaters ab. Der Besitzer der Immobilie erhält einen schriftlichen Energieberatungsbericht, der in einem ausführlichen Abschlussgespräch detailliert erläutert wird.
Bei der Beauftragung einer Energieberatung gibt es in der Regel zwei Szenarien:
- Soll die Immobilie zeitlich gestreckt modernisiert werden, erstellt der ausführende Energieberater einen Langzeit-Plan für die schrittweise Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen.
- Ist hingegen ein möglichst rascher Abschluss der energetischen Sanierung das Ziel, bietet sich eine Gesamtsanierung zum KfW-Effizienzhaus an. Auch in dieser Variante konzipiert der Energieberater einen durchdachten Maßnahmenplan.
In beiden Fällen sollte beim Energieberater angefragt werden, die Sanierungsmaßnahmen in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) zu visualisieren. Als neuartiges Beratungsinstrument bietet der iSFP eine übersichtliche und anschauliche Darstellung der bevorstehenden Arbeiten. Eine standardisierte farbliche Kennzeichnung macht es besonders leicht, den energetischen Zustand verschiedener Gebäudeabschnitte zu bewerten und die Reihenfolge der Arbeitsschritte festzulegen.
Energieberatungen für Wohngebäude werden gefördert
Das Förderprogramm des Bundes sieht einen Zuschuss von 60 Prozent für eine Energieberatung vor. Dieser Fördersatz bezieht sich auf das zuwendungsfähige Beratungshonorar und ist bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf 800 Euro begrenzt. Bei Häusern mit drei oder mehr Wohneinheiten sind maximal 1.100 Euro zu vergeben. Wird vor der Eigentümerversammlung oder Beiratssitzung ein Energieberatungsbericht erstattet, kann ein weiterer Zuschuss von bis zu 500 Euro gewährt werden.
Mehr Informationen zu Energieberatungen für Ihr Wohngebäude und die verfügbaren Förderungen erhalten Sie bei einem unabhängigen Energieeffizienz-Experten.
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