Energiespar-Contracting

Gut beraten mit Energiespar-Contracting

Maßnahmen zu höheren Energieeffizienz

Sparsam heißt auch kostengünstig: Eine hohe betriebliche Energieeffizienz schont nicht nur die Umwelt, sondern bietet auch signifikante Einsparpotenziale bei den Energiekosten. Um die Energieeffizienz zu erhöhen und die damit verbundenen Kosten zu senken, ist zuvor ein Überblick über die aktuelle Situation und die unterschiedlichen Maßnahmen nötig. Nur so kann schließlich sinnvoll investiert werden. Diese wertvollen Informationen lassen sich durch staatlich gefördertes Energiespar-Contracting gewinnen und zielführend weiter anwenden. Dabei sind Zuschüsse von bis zu 80 Prozent möglich.

Was ist Energiespar-Contracting?

Ein Energiespar-Contracting ermittelt im Zuge mehrerer Beratungsphasen technische und organisatorische Potenziale zur Steigerung der betrieblichen Energieeffizienz und entwickelt einen Plan zu deren Ausschöpfung. Die Planung, Finanzierung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen wird von einem spezialisierten Energiedienstleister – einem sogenannten Contractor – übernommen. Dieser erhält als unabhängiger und qualifizierter Berater einen Teil der eingesparten Energiekosten. Das Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Energie (BMWi) soll Unternehmen die Durchführung von Energiesparprojekten erleichtern.

Die Phasen von Energiespar-Contracting

Die förderfähigen Maßnahmen von Energiespar-Contracting gliedern sich in mehrere Phasen: Auf die erste Orientierungsberatung folgt entweder eine Umsetzungs- oder eine Ausschreibungsberatung folgt. Vorausgesetzt wird dabei, dass diese Beratungen durch einen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassenen Experten oder Projektentwickler erfolgen.

Orientierungsberatung

In dieser anfänglich stattfinden Beratungsrunde erfolgt eine vollständige Analyse der Liegenschaften und Anlagen des Interessenten. Der Projektentwickler ermittelt Potenziale zur Einsparung von Energie, erstellt Finanzierungskonzepte und spricht Empfehlungen zu geeigneten Maßnahmen aus. Unterm Strich erfolgt eine Analyse, ob ein Energiespar-Contracting im gegebenen Fall überhaupt rentabel ist oder auf eine andere Contracting-Form ausgewichen werden sollte.

Der Zuschuss für eine Orientierungsberatung beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Beratungsausgaben (also das Nettoberaterhonorar) bis zu 2.000 Euro.

Umsetzungsberatung

Kommt die Orientierungsberatung zu einem positiven Ergebnis, geht es in der nächsten Phase an die konkrete Planung. Bei einer Umsetzungsberatung entwickelt der Contractor gemeinsam mit dem Antragssteller ein Konzept, um das angestrebte Projekt bestmöglich zu realisieren: von der Struktur über die Ausschreibung bis zur finalen Unterzeichnung des Vertrags.

Das BMWi fördert eine Umsetzungsberatung für kleine und mittlere Unternehmen mit einem Zuschuss von 30 Prozent des Nettoberaterhonorars bis zu einer Höhe von 7.500 Euro.

Ausschreibungsberatung

Ergibt die Orientierungsberatung jedoch, dass sich das geplante Vorhaben über eine andere Form des Contractings effizienter realisieren lässt, schließt sich statt der Umsetzungsberatung eine Ausschreibungsberatung an. In diesem Fall übernimmt der Projektentwickler entsprechend die Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung für den Antragssteller.

Für eine Ausschreibungsberatung ist ebenfalls eine Förderung von 30 Prozent des Nettoberaterhonorars (maximal 2.000 Euro) vorgesehen.

Energiespar-Contracting

Wichtig: Eine Förderung von Energiespar-Contracting ist nur möglich, wenn ein vom BAFA zugelassener Projektentwickler die entsprechenden Beratungen durchführt.

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Kommunen sowie kommunale Unternehmen und Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen und Religionsgemeinschaften

Was wird gefördert?

  • Orientierungsberatung zur ersten Analyse
  • Umsetzungsberatung zur konkreten Realisierung von Projekten
  • Ausschreibungsberatung zu alternativen Möglichkeiten


  • Wie erfolgt die Förderung?

    • Orientierungsberatung: 80 Prozent der Beratungskosten, bis zu 2.000 Euro
    • Umsetzungsberatung: 30 Prozent der Beratungskosten, bis zu 7.500 Euro (für KMU)
    • Ausschreibungsberatung: 30 Prozent der Beratungskosten, bis zu 2.000 Euro

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