Modernisierung automatischer Fütterungsanlagen

Modernisierung automatischer Fütterungsanlagen

Das Wichtigste in Kürze

  • Investitions-Zuschuss von 30 %
  • 500.000 € netto nicht zurückzahlbarer Zuschuss
  • Projektdauer max. 9 Monate

Was wird gefördert?

Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau kann der Ersatz und die Erneuerung von energieeffizienten Komponenten in einem bestehenden technischen System in Gebäuden gefördert werden.




Im Rahmen der systemischen Optimierung werden auf der Grundlage eines betriebsindividuellen Energieeinsparkonzepts der Ersatz und die Erneuerung technischer Systeme auf der Basis energiesparender Technologien gefördert. Die systemische Optimierung umfasst dabei alle Anlagen beziehungsweise Anlagenteile, die dazu beitragen, den Energieverbrauch eines technischen Systems zu verringern.

Mit der Förderung werden der Ersatz oder zur Nach- bzw. Umrüstung von gesamten technischen hocheffizienten Anlagenteilen in folgenden vorhandenen technischen Bereichen.

 

  • Melkanlagen
  • Krananlagen
  • Entmistungsanlagen
  • Automatische Fütterungsanlagen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Grundlage ist ein betriebsindividuelles Energieeinsparkonzept, welches durch eine von der BLE zugelassene Sachverständige Person erstellt worden sein muss. Die Kosten für die Energieberatung sind im Rahmen dieser Richtlinie ebenfalls förderfähig.

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Die Firma Veit Energie Consult GmbH ist zertifizierter Experte für die Förderung von Landwirtschaft und Gartenbau. Unser Team steht Ihnen in allen Fragen kompetent zur Seite und begleitet Sie tatkräftig durch alle Phasen Ihres Projekts. Sparen Sie sich unnötigen Papierkrieg und erleben Sie echte Full-Service-Qualität!

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