Wer wird gefördert?
- 100 oder weniger Mitarbeiter
- Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von maximal 20 Millionen Euro im Jahr vor dem Vertragsabschluss
- Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
Weiterhin muss das Unternehmen in Deutschland niedergelassen sein oder eine Betriebsstätte betreiben. Die Kennzahlen hinsichtlich Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme dürfen auch zusammen mit verbundenen oder Partnerunternehmen nicht überschritten werden.
Was wird gefördert?
Im Mittelpunkt des Förderprogramms go-digital stehen projektbezogene Beratungen durch staatlich autorisierte Dienstleister. Die Themenbereiche für förderfähige Projekte gliedern sich in drei Hauptmodule Digitale Geschäftsprozesse, Digitale Markterschließung und IT-Sicherheit. Diese lassen sich teilweise ergänzend kombinieren.
Modul 1: Digitale Geschäftsprozesse
Dieses Modul umfasst die Einführung von Lösungen aus dem Bereich e-Business-Software für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens. Dies beinhaltet auch die möglichst sichere interne und externe Abwicklung.
Die möglichen Beratungs- und Umsetzungsleistungen ergeben sich aus der aktuellen Ist-Situation hinsichtlich Vorwissen, Erfahrung und Unternehmenslage.
Zu den geförderten Leistungen zählen u.a.:
- Versand- und Retourenmanagement
- Logistik und Lagerhaltung
- Elektronische Zahlungsverfahren
Zielsetzung des Moduls ist die effiziente Etablierung von digitalisierten Arbeitsabläufen im Unternehmen.
Modul 2: Digitale Markterschließung
Die Vorteile der Digitalisierung in Vertrieb und Marketing steht im Mittelpunkt dieses Moduls. Unternehmen werden dabei unterstützt, ihre Kommunikationskanäle zu erweitern und auf die betrieblichen Anforderungen abzustimmen.
Folgende Themen sind förderfähig:
- Entwicklung einer Online-Marketing-Strategie
- Aufbau einer zur Vermarktung geeigneten Unternehmens-Website
- Aufbau eines Online-Shops oder Nutzung externer Plattformen
- Integration und effiziente Nutzung von Social Media, Website-Monitoring und Content Marketing in die Unternehmensstrategie
- Nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops wie Zahlungsverfahren oder Bereitstellung von Waren
Mithilfe dieser Maßnahmen soll primär eine verbesserte Vermarktungsfähigkeit des Unternehmens erreicht werden. Dazu zählt insbesondere die Fähigkeit zur Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen.
Modul 3: IT-Sicherheit
Im Zuge dieses Moduls wird die Beratung und Umsetzung von Maßnahmen zur Gewährleistung der digitalen Sicherheit gefördert.
- Risiko- und Sicherheitsanalyse (Identifizieren von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen)
- Maßnahmen zur Initiierung und Optimierung von Systemen zum betrieblichen IT-Sicherheitsmanagement
Zielsetzung ist Vorbeuge gegen wirtschaftliche Schäden sowie Risikiominimierung im Bereich IT-Kriminalität. Das Unternehmen soll dazu in der Lage sein, selbständig ein Mindestmaß an erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen.
Wie erhält man die Förderung?
Schritt 1: Ein autorisiertes Beratungsunternehmen
Informationen zu möglichen Förderprojekten erhalten interessierte KMU durch ein staatlich autorisiertes Beratungsunternehmen. Als unabhängiger Dienstleister prüft dieses die Durchführbarkeit und Förderfähigkeit des Vorhabens und übernimmt ab Vertragsschluss die Gesamtverantwortung für das Projekt.
Jedes autorisierte Berater-Unternehmen muss strenge Auflagen erfüllen und unterliegt einer wettbewerbsneutralen und vollständigen Informationspflicht gegenüber den Antragstellern.
Schritt 2: Projektplan & Antragstellung
In enger Abstimmung wird ein Projektplan ausgearbeitet, der die geplante Fördermaßnahme sowie die zugehörigen Beratungsleistungen detailliert abbildet. Das Beratungsunternehmen stellt den Förderantrag für go-digital und beginnt nach Erhalt des Zuwendungsbescheids mit den vereinbarten Beratungsleistungen. Zum Ende der Projektlaufzeit (maximal sechs Monate) wird ein Verwendungsnachweis ausgestellt.
Schritt 3: Der Zuschuss wird ausbezahlt
Ist die Prüfung des Verwendungsnachweises positiv abgeschlossen, erfolgt die Auszahlung des Zuschusses an das Beratungsunternehmen. Für das beratene KMU wird zudem eine De-minimis-Bescheinigung ausgestellt.
Der Fördersatz für Beratungsleistungen in einem Hauptmodul und benötigten Nebenmodulen beträgt 50 Prozent; der maximale Förderungsumfang beträgt 30 Tage innerhalb eines halben Jahres.