Wärmepumpe-Wärmenetz

Wärmenetze 4.0: Die Zukunft kommunaler Wärmeplanung

Fördermittel für moderne Wärmeinfrastruktur 

Komplex, kleinteilig und kostenintensiv: Der Aufbau von effizienten und finanzierbaren Wärmenetzen zählt zu den anspruchsvollsten Projekten im kommunalen Aufgabenbereich. Der Nutzen ist jedoch klar: Ein gut ausgebautes Wärmenetz versorgt Haushalte und Betriebe günstig und vor Ort mit Heizwärme. Um Kommunen den Aufbau einer modernen Wärmeinfrastruktur zu erleichtern, stellt der Bund seit 2017 beträchtliche Fördermittel zur Verfügung: Das Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0.
 
Förderfähig sind nicht nur die Kosten für einzelne Kompenenten oder Technologien sondern vor allem die Planung und Neuinstallation moderner Systeme. Dabei ist eine Kostenübernahme von bis zu 80 Prozent möglich.
 

Wichtig: Das neue Wärmenetz muss sich durch eine effiziente Nutzung von Abwärme und einen hoher Anteil an erneuerbarer Energie auszeichnen.

So funktioniert ein Wärmenetz 4.0

Zunächst werden Absatzerwartungen für die verwendeten Flurstücke geklärt sowie die potenziellen Kunden über das Vorhaben informiert. Weiterhin werden diese zu ihrem Wärmebedarf befragt und bei Interesse um eine schriftliche Zusendung gebeten. Auf diese Weise lassen sich die voraussichtlichen Werte für Absatz und Ertrag bestimmen. Wurde eine für das Projekt ausreichende Anzahl von Interessensbekundungen eingereicht, lässt sich aus diesen ein Plan zum Aufbau des Wärmenetzes erstellen. Dieser bildet die Grundlage für alle weiteren Planungen und Berechnungen.



Nach Berechnung der zu erwartenden Netzverluste wird das ideale Verhältnis von Investitionskosten zu Erträgen und damit der Wert für die Gewinnoptimierung ermittelt. Die Erträge setzen sich zusammen aus den Umsätzen für Wärmelieferungen und diversen Förderzuschüssen, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt. Im Zuge der Wärmeplanung durchgeführte Machbarkeitsstudien werden mit bis zu 600.000 Euro gefördet. Für die finale Realisierung eines Wärmenetzes ist ein Zuschuss von bis zu 15 Millionen Euro möglich.
 
Dabei sind einige Voraussetzungen zu erfüllen:
  • Lieferung des vollständigen Wärmebedarfs durch den Versorger
  • Bereitstellung einer Übergabestation mit Wasserspeicher durch den Versorger
  • Ausgleich des stündlichen Wärmebedarfs durch einen Pufferspeicher

Diese Grundlagen ermöglichen eine Massenerhebung auf Basis des zuvor entworfenen Netzplans. Die Rohrquerschnitte, Dämmstärken, Druckverhältnisse und Pumpenleistungen ergeben sich dabei direkt aus den individuellen Anforderungen der angeschlossenen Verbraucher und Haushalte. Aufgrund der Anforderungen an die Trinkwasser-Hygiene arbeitet das System für gewöhnlich mit einer konstanten Mindesttemperatur von 70 °C.



Eine Frage der Rohre

Die beim Betrieb eines Wärmenetzes unvermeidlichen Wärmeverluste lassen sich durch die Auswahl des richtigen Rohrmaterials reduzieren. Kunststoffmantelrohre haben sich hier als besonders geeignet erwiesen. In den angeschlossenen Haushalten wird eine moderne Übergabestation installiert, die über eine hocheffiziente Umwälzpumpe sowie Mess-, Steuer- und Regelinstrumente verfügt. Diese Station überträgt die empfangene Wärme entweder indirekt über einen Plattenwärmetauscher oder direkt in das hydraulische System des Hauses. Die so zugeführte Wärme wird schließlich in den Heizkörpern des Gebäudes und bei der Trinkwasseraufbereitung genutzt.

Zudem sind weitere hausinterne Optimierungen möglich, um einen noch höheren Effizienzgrad bei der Wärmeübertragung oder der Nutzung der Abwärme zu erzielen. Beispielsweise ist ein hydraulischer Abgleich unbedingt anzuraten (LINK Heizungsoptimierung), der die Heizung optimal eingestellt und die Heizwärme bestmöglich verteilt. Genauso empfiehlt sich die Aufbereitung des Trinkwassers durch einen zusätzlich eingebundenen Pufferspeicher.

 
 

Wärmenetz

Was wird gefördert?

  • Machbarkeitsstudien
  • Realisierung eines Wärmenetzsystems 4.0
  • Maßnahmen zur Kundeninformation

Wer ist förderberechtigt?

  • Unternehmen
  • Kommunale Betriebe und Zweckverbände, eingetragene Vereine und Genossenschaften
  • Contractoren, die Vorhaben nach den Vorgaben eines Contracting-Vertrags realisieren

Wie sieht die Förderung aus?

  • Machbarkeitsstudien: Bis zu 60 Prozent der Kosten (maximal 600.000 Euro)
  • Realisierung: Bis zu 50 Prozent der Vorhabenkosten (maximal 15 Millionen Euro)
  • Maßnahmen zur Kundeninformation: Bis zu 80 Prozent der Kosten (maximal 200.000 Euro)
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