Fördermittel für moderne Wärmeinfrastruktur
Wichtig: Das neue Wärmenetz muss sich durch eine effiziente Nutzung von Abwärme und einen hoher Anteil an erneuerbarer Energie auszeichnen.
So funktioniert ein Wärmenetz 4.0
- Lieferung des vollständigen Wärmebedarfs durch den Versorger
- Bereitstellung einer Übergabestation mit Wasserspeicher durch den Versorger
- Ausgleich des stündlichen Wärmebedarfs durch einen Pufferspeicher
Diese Grundlagen ermöglichen eine Massenerhebung auf Basis des zuvor entworfenen Netzplans. Die Rohrquerschnitte, Dämmstärken, Druckverhältnisse und Pumpenleistungen ergeben sich dabei direkt aus den individuellen Anforderungen der angeschlossenen Verbraucher und Haushalte. Aufgrund der Anforderungen an die Trinkwasser-Hygiene arbeitet das System für gewöhnlich mit einer konstanten Mindesttemperatur von 70 °C.
Eine Frage der Rohre
Die beim Betrieb eines Wärmenetzes unvermeidlichen Wärmeverluste lassen sich durch die Auswahl des richtigen Rohrmaterials reduzieren. Kunststoffmantelrohre haben sich hier als besonders geeignet erwiesen. In den angeschlossenen Haushalten wird eine moderne Übergabestation installiert, die über eine hocheffiziente Umwälzpumpe sowie Mess-, Steuer- und Regelinstrumente verfügt. Diese Station überträgt die empfangene Wärme entweder indirekt über einen Plattenwärmetauscher oder direkt in das hydraulische System des Hauses. Die so zugeführte Wärme wird schließlich in den Heizkörpern des Gebäudes und bei der Trinkwasseraufbereitung genutzt.
Zudem sind weitere hausinterne Optimierungen möglich, um einen noch höheren Effizienzgrad bei der Wärmeübertragung oder der Nutzung der Abwärme zu erzielen. Beispielsweise ist ein hydraulischer Abgleich unbedingt anzuraten (LINK Heizungsoptimierung), der die Heizung optimal eingestellt und die Heizwärme bestmöglich verteilt. Genauso empfiehlt sich die Aufbereitung des Trinkwassers durch einen zusätzlich eingebundenen Pufferspeicher.
Was wird gefördert?
- Machbarkeitsstudien
- Realisierung eines Wärmenetzsystems 4.0
- Maßnahmen zur Kundeninformation
Wer ist förderberechtigt?
- Unternehmen
- Kommunale Betriebe und Zweckverbände, eingetragene Vereine und Genossenschaften
- Contractoren, die Vorhaben nach den Vorgaben eines Contracting-Vertrags realisieren
Wie sieht die Förderung aus?
- Machbarkeitsstudien: Bis zu 60 Prozent der Kosten (maximal 600.000 Euro)
- Realisierung: Bis zu 50 Prozent der Vorhabenkosten (maximal 15 Millionen Euro)
- Maßnahmen zur Kundeninformation: Bis zu 80 Prozent der Kosten (maximal 200.000 Euro)
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