2023: Überblick über Gesetzesänderungen im Energiebereich

Die hohen Preise auf den Energiemärkten und der Klimawandel treiben die Neuerungen im Energiebereich voran. Unternehmen und Organisationen suchen nach nachhaltigen Lösungen, um den Energieverbrauch zu reduzieren und die Energieeffizienz zu steigern. Deswegen hat sich die Bundesregierung entschlossen, nachfolgende Änderungen ab 2023 umzusetzen.

 

Förderung von Investitionen zur Energieeinsparung

Ab Januar werden auch die Materialkosten bei Energiesparmaßnahmen, die in Eigenleistung durchgeführt werden, gefördert. Um eine Förderung zu erhalten, müssen Heizungen auf Basis von mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Miete provisorischer Heizungen kann ebenfalls gefördert werden, wenn die Heizung im Zuge eines Defekts ausgetauscht wird.

Zusätzlich muss bei der Wahl einer Biomasseheizung, wie beispielsweise einer für Holzpellets, auch eine Solarthermie genutzt werden. Biomasseheizungen müssen außerdem höhere Anforderungen an Schadstoffemissionen erfüllen. Bei der Förderung von Gebäudesanierungen wird die Verwendung vorgefertigter Elemente mit einem Bonus belohnt. Der Bonus für die Sanierung von energetisch sehr schlechten Häusern wird zudem erhöht.

 

Steuererleichterungen für die Sanierung von Eigenheimen

Ab 2023 können keine Steuerermäßigungen mehr für den Einbau gasbetriebener Heizungen erhalten werden. Stattdessen werden für Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien weiterhin Steuerermäßigungen in Höhe von 20 % der Aufwendungen gewährt. Dies gilt auch für nachträgliche Wärmedämmungen und die Modernisierung von Fenstern. Wer die Förderprogramme nicht nutzt, kann stattdessen eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen erhalten.

 

Begrenzung der Energiekosten

Ab März 2023 sollen für ein Kontingent von 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs die Kosten für Strom, Gas und Fernwärme begrenzt werden, um die Belastung von Haushalten durch gestiegene Energiepreise zu reduzieren. In der Zeit von März 2023 bis April 2024 soll der Preis für Erdgas auf 12 Cent pro kWh und für Fernwärme auf 9,5 Cent/kWh festgelegt werden. Für Strom liegt der Referenzpreis bei 40 Cent/kWh.

Haushalte, die mehr als 80 % der prognostizierten Energiemenge verbrauchen, müssen für jede zusätzliche Kilowattstunde den im Liefervertrag festgelegten Preis bezahlen. Wer weniger als 80 % verbraucht, erhält den aktuellen Preis je kWh für die eingesparte Gasmenge bei der Jahresendabrechnung zurückerstattet. Auf diese Weise sollen Haushalte Anreize erhalten, ihren Energieverbrauch zu reduzieren.

 

Erhöhung von Wohngeld und Einmalzahlungen

Ab Januar 2023 sollen Haushalte mit geringem Einkommen erheblich mehr Wohngeld erhalten, um die gestiegenen Heizkosten zu decken. Die Höhe des Wohngelds hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Einkommen, der Nettomiete und der Anzahl der Personen im Haushalt. Das durchschnittliche Wohngeld soll nahezu verdoppelt werden und der Kreis der Wohngeldberechtigten von aktuell 600.000 Haushalten auf etwa 2 Mio. erhöht werden.

Zusätzlich sollen Studierende und Fachschülerinnen und -schüler im Laufe des Jahres 2023 eine Einmalzahlung von 200 Euro für die gestiegenen Heizkosten erhalten. Auf diese Weise sollen Haushalte mit geringem Einkommen und Schülerinnen und Schüler entlastet werden.

 

Förderung der Photovoltaik-Stromerzeugung

Ab 2023 wird das erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) erneut geändert. Die Pflicht zur Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 % der Nennleistung für neue und bestehende Anlagen entfällt. Dadurch können von den Anlagen mehr Strom eingespeist werden. Netzbetreibern muss auch keine Fernsteuerbarkeit mehr gewährt werden.

Außerdem ist geplant, ab 2023 die Erträge von Photovoltaikanlagen bis 30 kW von der Einkommensteuer zu befreien. Die Anschaffung neuer Photovoltaikanlagen soll ebenfalls von der Mehrwertsteuer befreit werden. Die Vergütungssätze für den in das Stromnetz eingespeisten Strom wurden außerdem angehoben. Diese Änderungen sollen die Nutzung erneuerbarer Energien fördern und den Ausbau der Photovoltaik-Technologie unterstützen.

 

Wegfall der EEG-Umlage

Die EEG-Umlage wurde im Juli 2022 auf 0 Cent gesenkt, um Bürgerinnen und Bürger von den hohen Strompreisen zu entlasten. Ab 2023 entfällt die EEG-Umlage endgültig, was den Betrieb von Anlagen günstiger macht. Denn für die Ermittlung der gesamten erzeugten Strommengen ist dann kein Erzeugungszähler mehr notwendig. Die Abschaffung der EEG-Umlage soll dazu beitragen, die Strompreise für Verbraucherinnen und Verbraucher zu senken und den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern.

 

Vorschriften für die Energieeffizienz von Neubauten

Ab 2023 gelten erhöhte Anforderungen an Neubauten gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Der Primärenergiebedarf darf dann maximal beim Wert eines Effizienzhauses 55 liegen. Diese erhöhten Anforderungen sollen dazu beitragen, dass der Gebäudebestand klimaneutral wird.

Strom aus Photovoltaikanlagen darf bei der Bilanzierung eines Neubaus ab Januar 2023 auch dann angerechnet werden, wenn entsprechend der Vergütungssystematik des EEG die Variante der Volleinspeisung gewählt wird. Bisher ist dafür ein Anteil an Eigenverbrauch im Gebäude erforderlich. Diese Änderung soll den Einsatz von Photovoltaikanlagen in Neubauten fördern und den Ausbau erneuerbarer Energien unterstützen.

 

Glüh- und Leuchtstofflampen

Ab 1. September 2023 dürfen die meisten Glühlampen und Leuchtstofflampen nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Dazu zählen Kompaktleuchtstofflampen, T8-Leuchtstofflampen und R7s-Hochvolt-Halogenlampen. Letztere werden häufig in veralteten Deckenfluterleuchten eingesetzt und sind wegen ihrer hohen elektrischen Leistung Stromfresser. Leuchtstofflampen sind aufgrund ihres Quecksilbergehalts auch eine Gefahr für die Umwelt.

Diese Lampen dürfen nach dem 1. September 2023 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden, um den Ausstieg aus fossilen Energieträgern und den Einsatz von energieeffizienten Technologien zu fördern. Alternativen zu Glühlampen und Leuchtstofflampen sind beispielsweise LED-Lampen, die weniger Strom verbrauchen und langlebiger sind.

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