Ladeinfrastruktur

Förderung von nicht öffentlich zugänglich Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ab Juni 2022

Ab Juni 2022 startet das Förderprogramm „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge„. Ab dem 11. Juni unterstützt der Freistaat Bayern den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Unterstützt werden die Beschaffung, sowie Errichtung von nicht öffentlichen Ladepunkten. Das Projekt soll einen konkreten Beitrag zum Wandeln zur klimaneutraler Mobilität leisten. Maßgeblich sind die Klimaschutzziele seitens der Bundesregierung.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Normal- und Schnellladepunkte für das Laden:

  • in touristischen Betrieben
  • in Kommunen
  • von Flotten
  • von Dienstfahrzeugen beim Angestellten zu Hause

 

Wie hoch ist die Förderung für die Ladeinfrastruktur?

Unterstützt werden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Bezuschussung ist auf maximal 1.500 Euro pro Ladepunkt gedeckelt.

 

Was beutetet nicht öffentlich zugänglich?

Nicht öffentlich zugänglich beutetet, dass der Nutzer hinsichtlich seiner Geschäftstätigkeit bekannt sein muss und die Ladepunkte beschildert werden müssen.

 

Was sind Normal – und Schnellladepunkte?

Das Förderprogramm umfasst die Förderung von Normal- und Schnellladepunkten. Letzteres sorgt durch eine Ladeleistung von mehr als 22 Kilowatt für eine zügigere Ladung des Fahrzeuges.

 

Wer wird gefördert?

  • Betriebe
  • Kommunen
  • Natürliche und juristische Personen

 

Was gibt es zu beachten?

Die private Nutzung von Ladepunkten ist bei der Förderung ausgeschlossen.

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