Förderung Dämmung Kellerdecke

Kellerdeckendämmung: Profitieren Sie von Fördermitteln und optimieren Sie Ihren Energieverbrauch

Die Dämmung der Kellerdecke ist ein wichtiger Schritt, um Energieverluste zu minimieren und den Wohnkomfort zu verbessern. Doch die Kosten können abschreckend wirken. Zum Glück gibt es Förderungen, die dabei helfen, diese finanzielle Belastung zu reduzieren. In diesem Artikel erfährst du, wer gefördert wird, welche Maßnahmen unterstützt werden und wie hoch die Förderung ausfällt. Außerdem wird erklärt, warum es wichtig ist, einen zertifizierten Energie-Effizienz-Experten wie die Firma Veit Energie Consult GmbH für die Antragstellung einzubeziehen.

 

Wer wird gefördert?

Alle Hausbesitzer, die ihre Kellerdecke dämmen möchten, können von Förderungen profitieren. Dabei ist es egal, ob es sich um Eigenheime, Mehrfamilienhäuser oder andere Gebäude handelt. Wichtig ist, dass die Maßnahmen den technischen Anforderungen entsprechen und durch einen zertifizierten Energie-Effizienz-Experten geplant und durchgeführt werden.

 

Was wird gefördert?

Die Förderung bezieht sich auf die Dämmung der Kellerdecke. Dabei müssen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllt werden, wie beispielsweise ein maximaler U-Wert von 0,25 W/m²K und eine luftdichte sowie wärmebrücken-minimierte Ausführung. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, den Energieverlust zu reduzieren und den Wohnkomfort zu steigern.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

  1. BAFA-Zuschuss: Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann ein Zuschuss beantragt werden, der 15 Prozent der förderfähigen Kosten beträgt. Bei Einbeziehung der Kellerdeckendämmung in einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kann ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozent gewährt werden. Der maximale Zuschuss beträgt 12.000 Euro.
  2. KfW-Ergänzungskredit: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet einen Ergänzungskredit an, der zusätzlich zum BAFA-Zuschuss beantragt werden kann. Mit diesem Kredit können bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit finanziert werden.
  3. KfW-Förderkredit für Effizienzhaus: Für umfangreichere Sanierungsmaßnahmen zum Erreichen eines KfW-Effizienzhaus-Standards kann ein Förderkredit beantragt werden. Dieser beträgt maximal 150.000 Euro.
  4. Steuerbonus: Alternativ zur Förderung können die Kosten für die Kellerdeckendämmung von der Steuer abgesetzt werden. Dabei können bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten innerhalb von drei Jahren von der Einkommensteuer abgezogen werden.

 

Antragstellung durch einen zertifizierten Energie-Effizienz-Experten

Für die Antragstellung auf Fördermittel ist die Einbindung eines zertifizierten Energie-Effizienz-Experten wie die Firma Veit Energie Consult GmbH erforderlich. Diese Experten unterstützen nicht nur bei der Planung und Durchführung der Maßnahmen, sondern stellen auch sicher, dass alle technischen Anforderungen erfüllt sind und die Fördermittel ordnungsgemäß beantragt werden.

 

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