Förderung LED

BAFA Förderprogramm: Bis zu 15 % Zuschuss für den Wechsel zu LED-Beleuchtung

Die Bundesregierung setzt mit dem BAFA-Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) starke Anreize für Unternehmen, auf energieeffiziente LED-Beleuchtung umzusteigen. Dieses Programm, das einen Zuschuss von 15 % der Investitionskosten bietet, ist ein zentraler Baustein der deutschen Energiewende. Angesichts neuer EU-Vorschriften, die seit dem 25. Februar 2023 den schrittweisen Rückzug von Leuchtstofflampen vorsehen und seit dem 25. August 2023 das Verbot bestimmter Leuchtstofflampen umsetzen, wird die Umstellung auf LED zunehmend unvermeidlich.

 

Warum ist die Umstellung auf LED-Beleuchtung für Unternehmen vorteilhaft?

Es gibt mehrere Gründe, warum sich die Umstellung auf LED-Beleuchtung für Unternehmen auszahlt. Zum einen ermöglicht die LED-Technologie eine Kosteneinsparung von bis zu 90 %. Zum anderen profitieren Unternehmen von der langen Lebensdauer der LED-Leuchten, was die Betriebskosten deutlich reduziert, da weniger häufig Ersatz notwendig ist. Zudem trägt der verminderte CO₂-Ausstoß zum Umweltschutz bei.

 

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm  richtet sich an eine breite Zielgruppe, die ihre Beleuchtungstechnik modernisieren möchte.

  • Unternehmen
  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • kommunale Gebietskörperschaften
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • sonstige juristische Personen

 

Was wird im Rahmen der LED-Förderung?

Die Förderung unterstützt den Austausch bestehender Beleuchtungssysteme und umfasst die Einrichtung der Baustelle, Materialkosten, die Deinstallation und Entsorgung alter sowie die Installation neuer Leuchten. Gefördert werden auch Technologien zur automatischen Lichtregelung und Komponenten für Energiemanagementsysteme. Zusätzlich sind die Inbetriebnahme und Optimierung des Systems, Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten abgedeckt.

 

Förderbedingungen und -höhe:

Der Förderungszeitraum begann am 01. Januar 2021 und ist bis zum 31. Dezember 2030 angesetzt. Die Förderquote liegt bei 15 Prozent. Für die Baubegleitung werden 50 Prozent der Kosten übernommen.

 

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