Förderung Schnellladestation

Neue Förderchancen für nicht-öffentliche Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen

Die Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Förderung von nicht-öffentlicher Schnellladestationen für gewerbliche Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Großunternehmen (GU), hat das Ziel, die Elektrifizierung gewerblicher Flottenfahrzeuge zu unterstützen und damit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur II der Bundesregierung zu leisten.

 

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie an Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Dazu zählen Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Großunternehmen (GU). Diese breite Ansprache soll sicherstellen, dass eine Vielzahl von Unternehmen in der Lage ist, ihre Fahrzeugflotten zu elektrifizieren und dadurch aktiv zur Energiewende beizutragen.

 

Was wird gefördert?

Im Rahmen dieses Förderprogramms sind Ausgaben förderfähig, die für die Anschaffung und Installation von fabrikneuen Schnellladestationen anfallen. Diese Ladestationen müssen auf betrieblich selbst genutzten, nicht öffentlich zugänglichen Flächen in Deutschland installiert werden und eine Nennladeleistung von mindestens 50 kW aufweisen. Das Laden muss zudem mit Gleichstrom (DC) erfolgen. Die Förderung deckt somit wichtige technische Anforderungen ab, die zur Sicherstellung einer effizienten und schnellen Ladeinfrastruktur notwendig sind.

 

Förderbedingungen und -höhe:

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung und ist abhängig von der Unternehmensart sowie der DC-Nennladeleistung der installierten Ladepunkte. Unternehmen können pro Antrag beliebig viele Ladepunkte beantragen, wobei der maximal mögliche Förderbetrag pro Antrag auf 5 Millionen Euro begrenzt ist.

 

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