In Deutschland gewinnen energieeffiziente Heizgeräte zunehmend an Bedeutung. Eine beliebte Variante stellen Luft/Luft-Wärmepumpen dar, die sowohl für Neubauten als auch für eine einfache Nachrüstung im Bestand geeignet sind. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude − Einzelmaßnahmen (BEG EM) sind diese Außenluft/Raumluft-Wärmepumpen förderfähig, wenn sie bestimmten Anforderungen entsprechen. Allerdings wurden die Geräte im Februar 2023 vorübergehend von der Liste der förderfähigen Wärmepumpen gestrichen, da es Unklarheiten bei den Anforderungen an die netzdienliche Schnittstelle gab. Inzwischen wurde das Problem jedoch ausgeräumt.
Netzdienlichkeit als Voraussetzung für die Förderung von Luft/Luft-Wärmepumpen
Die Voraussetzung für die Förderung von Luft/Luft-Wärmepumpen ist die Netzdienlichkeit. Das bedeutet, dass die Wärmepumpe im Bedarfsfall Strom ins Netz einspeisen muss, um das Stromnetz stabil zu halten. Dazu muss sie mit einer netzdienlichen Schnittstelle ausgestattet sein, die es ermöglicht, dass der Stromfluss in beide Richtungen erfolgt. So kann die Wärmepumpe bei Bedarf auch Strom aus dem Netz beziehen.
Probleme bei der Förderung von Luft/Luft-Wärmepumpen
Im Februar 2023 gab es Unklarheiten bei den Anforderungen an die netzdienliche Schnittstelle von Luft/Luft-Wärmepumpen. Aus diesem Grund wurden die Geräte vorübergehend von der Liste der förderfähigen Wärmepumpen gestrichen. Es bestand die Befürchtung, dass dies zu Verunsicherung bei Verbrauchern und Installateuren führen könnte, die nun keine Förderung mehr beantragen konnten.
Lösung des Problems
Nach Abstimmung zwischen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Fachverband Gebäude-Klima (FGK) gibt es nun eine Lösung. Als Nachweis der Netzdienlichkeit von Luft/Luft-Wärmepumpen im Sinne der BEG-EM-Förderrichtlinie wird der FGK-Status-Report 60 / Version 2 Anforderungen an DX-Luft-Luft-Wärmepumpen zur Erfüllung der Netzdienlichkeit nach BEG rückwirkend zum 1. Januar 2023 akzeptiert. Damit können diese Geräte wieder in die Liste der förderfähigen Wärmepumpen aufgenommen und nach der BEG EM gefördert werden.
Dauer der Listung
Allerdings ist davon auszugehen, dass der Prozess der Listung aufgrund der neuen Anforderungen einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Deshalb müssen Verbraucher und Installateure, die eine Förderung beantragen möchten, geduldig sein
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