Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde bereits im Sommer 2022 umfassend geändert. Jetzt hat die Bundesregierung eine Reform für das Jahr 2023 geplant und erste Entwürfe veröffentlicht.

 

Welche Veränderungen sind geplant?  

  • Eine neue Richtlinie, die BEG-Neubau soll entstehen.
  • Die Materialkosten sollen zukünftig wieder gefördert werden.
  • Die Kumulierungsgrenze für Kommunen wird von 60 % auf 90 % erhöht.

 

Neuerungen im Bereich Energieeffizienzhäuser

  • Die zusätzlichen Förderpunkte für Wort Performing Buildings werden von 5 % auf 10 % erhöht.
  • Ein Bonus für serielle Sanierung wird eingeführt.
  • In einigen Bereich wird der Bewilligungszeitraum verlängert.

 

Neuerungen für Einzelmaßnahmen

  • Die Förderung von Brennstoffzellen wird neu aufgenommen.
  • Provisorische Heiztechnik kann gefördert werden.

 

Neuerungen im Bereich Gebäude- und Wärmenetze

  • Der Zuschuss für Gebäudenetze wird von 25 % auf 30 % erhöht.
  • Der Anschluss wird weiterhin bezuschusst.

 

Wer kann einen Antrag stellen? 

Die Förderung gilt für folgende Personen: 

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

 

Kombination von Fördermaßnahmen 

Die Energieberatung durch einen Energie-Effizienz-Experten wird im Rahmen der Förderung bezuschusst. Sie zeigt verschiedensten Maßnahmen zur Kombination von Fördermitteln auf und stellt eine optimale Nutzung der gebotenen Möglichkeiten sicher. Vereinbaren Sie jetzt eine kostenlose Erstberatung!  

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