Mit steigenden Temperaturen und längeren Hitzeperioden gewinnt der effektive Sonnenschutz für Gebäude zunehmend an Bedeutung. Er sorgt nicht nur für ein angenehmes Raumklima, sondern trägt auch zur Energieeffizienz bei, indem er die Notwendigkeit einer Klimatisierung verringert. Im Jahr 2024 bietet der Staat dafür attraktive Förderungen an, deren Nutzen und Anwendung im Folgenden erläutert werden.
Wer wird gefördert
Eigentümer und Bauherren von Bestandsgebäuden sowie denkmalgeschützten Immobilien können Förderungen für Maßnahmen des Sonnenschutzes beantragen. Ebenfalls berücksichtigt werden Eigentümergemeinschaften und im Einzelfall auch Mieter, wenn sie mit Einverständnis des Eigentümers Sanierungsmaßnahmen durchführen.
Was wird gefördert
Zu den förderfähigen Sonnenschutzmaßnahmen zählen außenliegende Systeme wie Markisen, Rollläden oder Raffstoren, die direkt zur Reduzierung der solaren Wärmelast beitragen. Auch innenliegende Maßnahmen, die den Wärmedurchgang verringern, und innovative Techniken wie Verglasungen mit adaptivem Sonnenschutz oder integrierten Photovoltaik-Elementen werden unterstützt.
Wie hoch ist die Förderung
Die Förderhöhe variiert je nach Maßnahme und kann Zuschüsse von bis zu 20% der förderfähigen Investitionskosten umfassen. Dieser Satz kann sich durch einen Klima-Geschwindigkeitsbonus oder durch die Kombination mit anderen energetischen Sanierungsmaßnahmen erhöhen.
Maßnahmen im Einzelnen:
- Außenliegende Sonnenschutzsysteme: Sie bieten den effektivsten Schutz gegen Überhitzung. Die Förderung unterstützt deren Installation mit einem Schwerpunkt auf langlebigen und wartungsarmen Produkten.
- Innenliegender Sonnenschutz: Gefördert werden auch Lösungen, die sich harmonisch in die Raumgestaltung einfügen und eine hohe Reflexion der Sonnenstrahlen ermöglichen.
- Innovative Technologien: Hierzu zählen adaptive Verglasungssysteme, die ihren Lichtdurchlässigkeitsgrad dynamisch anpassen, und Photovoltaik-Rollläden, die Sonnenschutz mit der Erzeugung von Solarenergie verbinden.
Antragstellung
Die Antragstellung muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen erfolgen und sollte über einen zertifizierten Energie-Effizienz-Experten abgewickelt werden. Unternehmen wie die Veit Energie Consult GmbH bieten hierfür ihre fachkundige Unterstützung an. Mit ihrer Expertise in Energie- und Gebäudetechnik können solche Experten die Antragstellung professionell begleiten und sicherstellen, dass alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
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