Wer wird gefördert?

  • Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind
  • Kitas, Schulen, Jugendwerkstätten sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Hochschulen
  • Religionsgemeinschaften und deren Stiftungen
  • Betriebe, Unternehmen und Organisationen mit mindestens
    25 Prozent kommunaler Beteiligung
  • Gemeinnützige Sportvereine
  • Werkstätten für behinderte Menschen
  • Kulturelle Einrichtungen
  • Fachkundige externe Dienstleister
  • Netzwerkmanagerinnen und Netzwerkmanager
  • Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag
  • Öffentlich-rechtlich organisierte Wasserwirtschaftsverbände
  • Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs

Was wird gefördert?

Seit dem 1. Januar 2019 gibt es für Kommunen und Akteure aus dem kommunalen Umfeld neue Fördermöglichkeiten zur Umsetzung von Klimaschutz-Maßnahmen. Zu den neuen Förderschwerpunkten zählen beispielsweise:

  • Kommunales Energie- und Umweltmanagement
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs
  • Intelligente Verkehrssteuerung
  • Maßnahmen zur Abfallentsorgung und Maßnahmen an Klär- und Trinkwasserversorgungsanlagen

Die bisherigen Förderschwerpunkte bleiben bestehen, wurden aber teilweise an technologische Entwicklungen angepasst.

Wie erfolgt die Förderung?

Die Förderung erfolgt durch eine nicht rückzahlbare, anteilige Zuwendung zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben bestimmt sich aus der Art der Maßnahme heraus und muss so bemessen sein, dass sich die jeweilige Mindestzuwendung ergibt.