Steuerbefreiung Phtovoltaikanlagen

Steuerbefreiung Phtovoltaikanlagen

Im Rahmen der steigenden Energiepreise kann die Installation einer Photovoltaikanlage Abhilfe schaffen und eine umfassende Kostensenkung umsetzten. Mit den beschlossenen Änderungen des Jahressteuergesetz 2022 sinken die Steuerabschläge für Photovoltaikanlagen. Insbesondere kleine Anlagen gestalten sich für Unternehmer und Selbstständige als besonders attraktiv.

 

Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen

Mit der jüngst beschlossenen Änderung sind Einnahmen und Stromentnahmen von kleineren Photovoltaikanlagen nun steuerbefreit. Die Regelung betrifft Anlagen bis zu einer Bruttonennleistung von 30 kW (peak) auf Einfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und Nebengebäuden (z.B. Carports, Garagen) sowie von 15 kW (peak) je Wohn- und Gewerbeeinheit bei anderen Gebäuden.

 

Rückwirkende Geltung

Die neue Regelung gilt bereits rückwirkend zum 1. Januar 2022. Damit profitieren sowohl neue als auch bestehende Anlagen von dieser Vereinfachungsregelung. Es ist jedoch zu beachten, dass bei steuerbefreiten Einnahmen auch die Ausgaben nicht steuermindernd geltend gemacht werden können.

 

Unabhängigkeit von der Verwendung des erzeugten Stroms

Ein weiteres wichtiges Merkmal der neuen Regelung ist, dass die Anlagen unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms steuerbefreit sind. Ob der Strom direkt verbraucht, eingespeist oder verkauft wird, spielt keine Rolle.

 

Die beschlossene Änderung bringt eine wichtige Vereinfachung für Besitzer von kleinen Photovoltaikanlagen. Durch die Steuerbefreiung von Einnahmen und Stromentnahmen und die Unabhängigkeit von der Verwendung des erzeugten Stroms werden die Anreize zur Investition in solche Anlagen erhöht. Es ist jedoch zu beachten, dass die Ausgaben nicht steuermindernd geltend gemacht werden können.

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