Genossenschaftswohnungen stellen eine Möglichkeit dar, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die Förderung genossenschaftliches Wohnen soll dies jetzt begünstigen. Die Förderung startet zum 04.10.2022 und bietet im Gegensatz zu Ihrem Vorgänger einige Neuerungen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden zinsgünstigen langfristigen Krediten für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen in Deutschland, die zur Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung befähigen, sowohl bei Neugründung als auch
bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft.
Welche Neuerungen gibt es?
Im Gegensatz zur bisherigen Förderung „KfW–Wohneigentumsprogramm – Genossenschaftsvariante“ sind nun folgende Vorteile geboten:
- Zinsvergünstigung aus Bundesmitteln
- Einführung eines Tilgungszuschusses
- Verdopplung des Förderhöchstbetrages auf 100.000 Euro
- Verlängerung der max. Kreditlaufzeit auf 35 Jahre
Wie hoch ist der Tilgungszuschuss?
Der Tilgungszuschuss wird in Höhe von bis zu 15 % des Kreditbetrages gewährt und ist auf 15.000 Euro gedeckelt.
Wer wird gefördert?
Ein Antrag kann von natürlichen Personen gestellt werden.
Die Kombination verschiedenster Fördermittel gilt als besonders vorteilhaft. In einer kostenlosen Erstberatung können Sie mehr Informationen zur Förderung im Rahmen der KFW und der Kombination von Fördermitteln erfahren.
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