Innovationsprogramm

Wiederaufnahme „Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand“ ZIM

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) soll bundesweit die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit stärken. Das Förderprogramm wurde bereits 2008 beschlossen und erfreute sich bislang an großem Interesse. Nach dem Stopp 2021 erfolgt nun die Wiederaufnahme. Bezuschusst wird die Zusammenarbeit von Forschungseinrichtungen und Unternehmen, welche eine Erschließung von Wertschöpfungspotentialen beabsichtigt. 

 

Was wird bezuschusst? 

Im Rahmen des Förderprogramm werden Zuschüsse für besonders fordernde Forschungs- und Entwicklungsprojekte gewährt. So kann eine große Vielfalt an verschiedensten Innovationsvorhaben begünstigt werden. 

 

Wie lange gilt die Förderung?

In diesem Jahr stellt die Bundesregierung 610 Millionen Euro zur Verfügung. Danach folgen im Jahr 2023, 700 Millionen Euro. Ab 2026 sinken die Mittel auf 620 Millionen Euro. Ein detaillierter Finanzplan wird im November vom Bundestag beschlossen. 

 

Gibt es bestimme Voraussetzungen im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand?

Unternehmen welche bereits ein bewilligtes Projekt im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand durchgeführt haben, können erst nach zwei Jahren einen weiten Zuschuss erhalten. 

 

Welche Kooperationen sind möglich?

Möglich ist eine Kooperation zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Dazu zählen auch Hochschulen und Forschungsinstitute. 

 

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