In der vergangenen Woche wurde eine Steuerentlastung für kleinere PV-Anlagen, durch die Bundesregierung beschlossen. Umgesetzt werden die Maßnahmen zum Jahreswechsel mit Veränderung der Jahressteuergesetze für 2023.
Welche Steuerentlastungen sind zu erwarten?
- Ertragssteuerbefreiung: Bis zu einer Bruttoendleistung von 30 kW wird eine Ertragssteuerbefreiung eingeführt.
- Lohnsteuerhilfeverein: Der Verein darf zukünftig auch im Bereich der Einkommensteuer, im Zusammenhang mit der Ertragssteuerbefreiung von PV-Anlage, beraten.
- Nullsteuersatz: Für den Erwerb, die Einfuhr und die Installation sollten ab 2023 keine Steuern erhoben werden.
Neuerungen im Zusammenhang mit der 70%-Wirkleistungsbegrenzung
- Ab 14.09.2022 entfällt die Grenze für neue PV-Anlagen bis 25 kWp
- Ab 01.01.2023 entfällt die Grenze für Bestands-Anlagen bis 7 kW
Balkon PV-Anlagen
Die Bundesregierung hat klargestellt, dass die beschlossenen Maßnahmen vor allem zugunsten Balkon-PV-Anlagen umgesetzt werden.
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