PV-Anlagen

Steuerentlastung kleinerer PV-Anlagen

In der vergangenen Woche wurde eine Steuerentlastung für kleinere PV-Anlagen, durch die Bundesregierung beschlossen. Umgesetzt werden die Maßnahmen zum Jahreswechsel mit Veränderung der Jahressteuergesetze für 2023.  

 

Welche Steuerentlastungen sind zu erwarten? 

  • Ertragssteuerbefreiung: Bis zu einer Bruttoendleistung von 30 kW wird eine Ertragssteuerbefreiung eingeführt. 
  • Lohnsteuerhilfeverein: Der Verein darf zukünftig auch im Bereich der Einkommensteuer, im Zusammenhang mit der Ertragssteuerbefreiung von PV-Anlage, beraten. 
  • Nullsteuersatz: Für den Erwerb, die Einfuhr und die Installation sollten ab 2023 keine Steuern erhoben werden. 

 

Neuerungen im Zusammenhang mit der 70%-Wirkleistungsbegrenzung 

  • Ab 14.09.2022 entfällt die Grenze für neue PV-Anlagen bis 25 kWp
  • Ab 01.01.2023 entfällt die Grenze für Bestands-Anlagen bis 7 kW

 

Balkon PV-Anlagen

Die Bundesregierung hat klargestellt, dass die beschlossenen Maßnahmen vor allem zugunsten Balkon-PV-Anlagen umgesetzt werden. 

 

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