Barrierefreies Grundstück: Förderung für eine barrierefreie Gestaltung von Wegen und Eingangsbereichen

Ein barrierefreies Grundstück ist der Schlüssel zu mehr Komfort und Selbstständigkeit im Alltag. Die barrierefreie Gestaltung von Wegen, Zufahrten, Hauseingängen und Terrassen ermöglicht es Menschen jeden Alters und mit unterschiedlichen Mobilitätseinschränkungen, ihr Haus und Grundstück ohne Hindernisse zu nutzen. Um Eigentümer bei der Realisierung solcher Vorhaben zu unterstützen, bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zwei attraktive Förderprogramme an. Erfahren Sie hier, wie Sie von einer Förderung profitieren können und welche Maßnahmen förderfähig sind.

 

Förderprogramm 159: Altersgerecht Umbauen – Kredit

Das Förderprogramm 159 der KfW ermöglicht es Eigentümern, ein barrierefreies Grundstück durch bauliche Maßnahmen zu schaffen. Dabei können Sie von einem zinsgünstigen Kredit profitieren, der Ihnen finanzielle Spielräume für die Umsetzung der barrierefreien Gestaltung eröffnet. Beispielsweise werden folgende Maßnahmen durch das Programm unterstützt:

  • Barrierefreie Wege zum Haus und zu regelmäßig genutzten Einrichtungen wie Garage, Carport, Sitzplatz oder Mülltonnen
  • Umbau oder Schaffung von altersgerechten Stellplätzen
  • Umbau und Schaffung oder Überdachung von Abstellplätzen für Kinderwagen, Rollatoren/Rollstühle und Fahrräder
  • Nebenarbeiten wie Hochbeete, Grünflächen, Sitz- und Spielplätze sowie Beleuchtung (bei Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten)

Förderprogramm 455-B: Barrierereduzierung – Investitionszuschuss

Das Förderprogramm 455-B unterstützt die barrierefreie Gestaltung von Wegen und Eingangsbereichen durch Investitionszuschüsse. Hierbei können Eigentümer von einem Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten profitieren, jedoch maximal bis zu 2.500 Euro pro Wohneinheit bei Kosten von 25.000 Euro. Für den gesamten altersgerechten Umbau des Hauses kann ein Zuschuss von bis zu 6.250 Euro (12,5 Prozent der förderfähigen Kosten von 50.000 Euro) beantragt werden.

 

Förderfähige Maßnahmen für ein barrierefreies Grundstück

Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen förderfähig:

Förderbereich 1: Wege und Wohnumfeld

  • Barrierefreie Wege zum Haus und zu regelmäßig genutzten Einrichtungen wie Garage, Carport, Sitzplatz oder Mülltonnen
  • Umbau oder Schaffung von altersgerechten Stellplätzen
  • Umbau und Schaffung oder Überdachung von Abstellplätzen für Kinderwagen, Rollatoren/Rollstühle und Fahrräder
  • Nebenarbeiten wie Hochbeete, Grünflächen, Sitz- und Spielplätze sowie Beleuchtung (bei Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten)

Förderbereich 2: Eingangsbereich

  • Barrierearme Haus- und Wohnungseingangstür
  • Schaffung von mehr Bewegungsfläche
  • Wetterschutzmaßnahmen wie Überdachungen
  • Zusätzlich förderfähig sind Maßnahmen zur Türkommunikation, Beleuchtung und Markierung

 

Technische Mindestanforderungen für die Förderung

Damit die Maßnahmen auf dem Grundstück förderfähig sind, müssen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllt werden. Dazu gehören:

  • Ausreichend breite Wege von mindestens 1,50 m
  • Schwellen- und stufenlose Anlagen
  • Feste und rutschhemmende Beläge
  • Haustüren mit einer Durchgangsbreite von mindestens 0,90 m und Bedienelementen in einer Höhe zwischen 0,85 m und 1,05 m
  • Eine ausreichende Bewegungsfläche auf der Innenseite der Haustür (alternativ außen aufschlagende Haustüren mit einer Bewegungsfläche von mindestens 1,50 x 1,50 m oder 1,40 m x 1,70 m)
  • Neue Haustüren müssen einen U-Wert von maximal 1,3 W/(m²·K) aufweisen

 

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