Nachdem die EU-Institutionen die Energieeffizienzrichtlinie im März 2021 beschlossen haben, ist der Weg für ein deutsches Energieeffizienzgesetz frei geworden. Das geplante Gesetz enthält konkrete Anforderungen an die öffentliche Hand und Unternehmen sowie ihre Gebäude und Rechenzentren. Die Novelle der EU-Richtlinie sieht ambitionierte Einsparziele bis 2030 und darüber hinaus für die Mitgliedsstaaten vor, um die Energiewende zu unterstützen. Deutschland muss seinen Endenergieverbrauch bis 2030 um 28 Prozent senken und zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um die Klimaziele zu erreichen.
Energieeffizienzrichtlinie: Ein klarer Rahmen für Effizienzsteigerungen
Das deutsche Energieeffizienzgesetz soll Planungssicherheit für notwendige Effizienzpolitiken schaffen und Investitionen in Gebäude und Unternehmen anreizen. Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF, sagt: „Für die deutsche Wirtschaft geht es jetzt darum, ihre Wettbewerbsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Mit einem klaren Rahmen für deutlichere Effizienzsteigerungen schaffen wir es, Wachstum und Energieverbrauch noch weiter voneinander zu entkoppeln.“
Die Resilienz der Volkswirtschaft stärken
Die Klimaziele müssen wirtschaftlich erreicht werden, und die Resilienz der deutschen Volkswirtschaft muss gestärkt werden, betont Noll weiter. Der Schlüssel dazu sei die Energieproduktivität, die sich mit einem Energieeffizienzgesetz verbessern ließe. Die bisherigen Ziele der Bundesregierung für 2020 wurden trotz Sparmaßnahmen deutlich verfehlt. Der Endenergieverbrauch zwischen 2008 und 2020 sank um weniger als 6 Prozent. Um dies zu ändern, sind weitere Anstrengungen erforderlich.
Reduzierung des Endenergieverbrauchs
Die EU-Energieeffizienzrichtlinie verpflichtet die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um den Energieverbrauch der öffentlichen Hand jährlich um 1,9 Prozent zu senken und 3 Prozent ihrer Gebäude im Jahr energetisch zu modernisieren. Größere Unternehmen sind bereits seit 2015 verpflichtet, regelmäßige Energieaudits durchzuführen. Künftig ist nicht mehr die Unternehmensgröße, sondern der Energieverbrauch der Maßstab, um zu entscheiden, ob Unternehmen Energieaudits oder Energiemanagementsysteme betreiben sollten.
Wirtschaftliche Einsparpotenziale im Zusammenhang mit der Energieeffizienzrichtlinie
In der Industrie sind noch wirtschaftliche Einsparpotenziale vorhanden, die mit gängigen Effizienztechnologien erschlossen werden könnten, wie eine neue Studie der Hochschule Niederrhein feststellt.
Zusätzlich zu den Potenzialen in der Industrie könnten auch im Gebäudesektor signifikante Einsparungen erzielt werden. Laut der Studie könnten hier bis zu 40 Prozent der Energie eingespart werden, ohne dass dies negative Auswirkungen auf die Gebäudenutzung hätte. Die Umsetzung von effizienzsteigernden Maßnahmen im Gebäudebereich ist auch deshalb so wichtig, weil dieser Sektor für einen erheblichen Anteil des Energieverbrauchs verantwortlich ist. Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz entfällt auf den Gebäudesektor rund 35 Prozent des Endenergieverbrauchs in Deutschland.
Neben den Einsparpotenzialen im Gebäudesektor und der Industrie wird auch der Bereich der Rechenzentren in den Blick genommen. Denn auch hier können durch die Nutzung von effizienteren Technologien und einer besseren Auslastung der Ressourcen Einsparungen erzielt werden. Gerade in Zeiten der Digitalisierung und des zunehmenden Datenverkehrs ist es wichtig, auch den Energieverbrauch in diesem Sektor im Auge zu behalten.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des geplanten Energieeffizienzgesetzes ist die Förderung von Innovationen und neuen Technologien. Nähere Beschlüsse folgen in kürze.
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