In dem neuen Entwurf des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BEG) wurde die Förderung von Eigenleistungen bei energetischen Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden ermöglicht. Bisher war vorgeschrieben, dass die Maßnahmen durch Fachunternehmen durchgeführt werden mussten.
Förderfähige Kosten bei Eigenleistungen
Die neue Regelung im BEG-Entwurf ermöglicht es Hauseigentümern, auch Eigenleistungen bei der energetischen Sanierung ihres Gebäudes zu fördern. Dabei werden nur die direkt mit der Maßnahme verbundenen Materialkosten berücksichtigt.
Durchführung der Eigenleistung
Um die Förderung von Eigenleistungen zu erhalten, muss ein/e Energieeffizienz-Experte/in die fachgerechte Durchführung der Maßnahme bescheinigen.
Vorteil
Die Möglichkeit, Eigenleistungen zu fördern, kann für viele Eigentümer ein großer Vorteil sein. Sie haben dadurch die Möglichkeit, Kosten zu sparen und gleichzeitig eine energetische Sanierung durchzuführen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die fachgerechte Durchführung der Maßnahme sichergestellt werden muss, um eine Förderung zu erhalten.
Höhe der Förderung für Eigenleistungen
Gefördert werden zwischen 10 und 40 Prozent der förderfähigen Kosten.
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