BAFA veröffentlicht neue Förderbedingungen für Heizungstausch und Sanierungen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat neue Förderbedingungen für Heizungstausch und Sanierungen veröffentlicht. Wer seine Heizungsanlage erneuern möchte, muss künftig beachten, dass sie mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden muss, um eine Förderung zu erhalten. Auch die Miete provisorischer Heizungen kann gefördert werden, wenn die vorhandene Heizung ausgetauscht werden muss. Wenn eine Biomasseheizung mit Holzpellets gewählt wird, muss auch Solarthermie genutzt werden, um die Förderbedingungen zu erfüllen. Biomasseheizungen müssen zudem strengere Schadstoffemissionsanforderungen erfüllen.

Bei der Förderung von Gebäudesanierungen wird die Verwendung vorgefertigter Elemente im Rahmen des seriellen Sanierens von Altbauten mit einem Bonus belohnt. Der Bonus für die Sanierung von Häusern mit sehr schlechter Energieeffizienz soll erhöht werden. Ab Januar können auch Materialkosten bei Energiesparmaßnahmen in Eigenleistung gefördert werden. Dies sind die neuen Förderbedingungen des BAFA, die es zu beachten gilt.

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