Ladeinfrastruktur Förderung

Ladeinfrastruktur – Neuer Förderaufruf für August 2024

Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat den vierten Förderaufruf im Rahmen des Programms „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“ gestartet. Die Förderung soll den Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum weiter vorantreiben und bietet ab dem 1. August 2024 neue Fördermöglichkeiten.

 

Was wird gefördert?

Gefördert wird nicht nur die Installation von Ladeinfrastruktur, sondern auch ergänzende Maßnahmen wie Parkplatzmarkierungen, Parkplatzsensoren, Beleuchtung, Wetterschutz, sowie die Installation und Inbetriebnahme der Anlagen. Pro Standort ist mindestens ein Schnellladepunkt oder vier Normalladepunkte zu errichten. Zusätzlich wird der Netzanschluss mit bis zu 40% der Kosten unterstützt, wobei hier die Maximalbeträge je nach Anschlussart unterschiedlich sind​​.

 

Wie hoch ist die Förderung für Ladeinfrastruktur?

Die Fördersätze variieren je nach Art der Ladepunkte und deren Ausstattung. Normalladepunkte (3,7 bis 22 kW) werden mit bis zu 40% der Kosten, maximal jedoch 2.500 Euro pro Ladepunkt, gefördert. Schnellladepunkte bis 100 kW erhalten ebenfalls eine Förderung von 40%, wobei die Höchstgrenze bei 10.000 Euro pro Ladepunkt liegt. Für Schnellladepunkte über 100 kW kann die Förderung bis zu 20.000 Euro betragen. Zudem gibt es eine zusätzliche Förderung von bis zu 25.000 Euro für Schnelllader mit mindestens 75 kWh Pufferspeicher​​.

 

Antragszeitraum und Teilnahmebedingungen

Der Förderaufruf ist vom 1. bis 30. August 2024 geöffnet. Anträge können von natürlichen und juristischen Personen eingereicht werden, einschließlich kleinerer Kommunen, die besonders zur Teilnahme ermutigt werden. Ziel ist es, den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu beschleunigen und somit die Elektromobilität in Bayern weiter zu stärken.

 

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