Die Bundesregierung hat das neue Förderkonzept für Heizungen vorgestellt, welches ab Anfang 2024 in Kraft treten soll. Das Ziel der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes ist, den verbindlichen Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen gesetzlich zu verankern. Um diesen Umstieg zu erleichtern, hat die Bundesregierung die bestehende BEG-Förderung weiterentwickelt, welche nun Zuschüsse und Förderkredite beinhaltet.
Einheitliche Grundförderung von 30 Prozent für neue Heizungen
Die BEG-Förderung bleibt auch weiterhin bestehen und umfasst den Tausch einer alten fossilen Heizung gegen eine neue klimafreundliche Heizung. Der Fördersatz beträgt einheitlich 30 Prozent für alle Erfüllungsoptionen. Privathaushalte sowie private Kleinvermieter (bis zu sechs Wohneinheiten, davon eine selbst bewohnt) können von der Förderung profitieren.
Verschiedene Klimaboni erhöhen die Förderung
Zusätzlich zur Grundförderung von 30 Prozent gibt es verschiedene Klimaboni, welche die Förderung erhöhen können. Der Klimabonus I ist ein Zusatzbonus von 20 Prozent für Personen, die nicht zum Tausch ihrer alten Heizung verpflichtet sind oder Empfänger einkommensabhängiger Transferleistungen, wie zum Beispiel Wohngeld. Wer grundsätzlich zum Heizungstausch verpflichtet ist, jedoch die gesetzlichen Anforderungen übererfüllt, erhält den Klimabonus II in Höhe von 10 Prozent. Der Klimabonus III wird für den Austausch einer irreparabel kaputten Heizung vergeben. Hierbei gibt es einen Zuschlag von 10 Prozent, wenn die gesetzlichen Anforderungen innerhalb eines Jahres (statt der gesetzlichen Frist von höchstens drei Jahren) übererfüllt werden.
Förderkredite und Steuerbonus für neue Heizungen
Zur weiteren Unterstützung bietet die Bundesregierung auch Förderkredite mit einem Tilgungszuschuss für den Heizungstausch an. Dadurch können die finanziellen Belastungen zeitlich gestreckt werden. Des Weiteren gibt es auch weiterhin Möglichkeiten der steuerlichen Abschreibung über den Steuerbonus. Hierbei können selbstnutzende Eigentümer energetische Sanierungsmaßnahmen wie den Heizungstausch oder Dämmmaßnahmen steuerlich geltend machen. Derzeit wird noch beraten, ob der Steuerbonus für die Sanierung erweitert wird.
Das neue Förderkonzept für Heizungen ab 2024 bietet eine umfassende Unterstützung für den verbindlichen Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen. Die einheitliche Grundförderung von 30 Prozent, kombiniert mit verschiedenen Klimaboni und Förderkrediten, bietet eine breite Palette an finanzieller Unterstützung für Privathaushalte und private Kleinvermieter. Der Steuerbonus bietet zudem zusätzliche finanzielle Entlastung.
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