Klimaneutrale Gebäude

Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude: Neue Förderbedingungen seit dem 02.09.2024

Die Stadt München setzt mit ihrem Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) einen klaren Schwerpunkt auf die Unterstützung von Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Förderung erneuerbarer Energien. Das Programm, welches vom Referat für Klima- und Umweltschutz ins Leben gerufen wurde, zielt darauf ab, Münchnerinnen und Münchner dabei zu unterstützen, ihre Gebäude nachhaltiger zu gestalten und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Mit den Änderungen, die seit dem 02.09.2024 gelten, werden die Förderungen gezielt auf Maßnahmen fokussiert, die besonders effektiv zur CO2-Einsparung beitragen.

 

Angepasste Fördersätze für Effizienzmaßnahmen

Ein zentrales Element der Neuregelungen betrifft die Effizienzmaßnahmen im Rahmen des FKG. Der Fördersatz für diese Maßnahmen wurde ab dem 02.09.2024 auf 10 % der förderfähigen Kosten festgesetzt. Die Änderung betrifft alle Effizienzmaßnahmen, die im FKG-Richtlinienheft unter Kapitel 1 „Einzelmaßnahmen – Effizienzmaßnahmen (BEG gekoppelt)“ aufgeführt sind. Diese umfassen:

  • Dämmung der Gebäudehülle: Maßnahmen zur Verbesserung der Dämmung tragen wesentlich zur Reduktion des Heizenergiebedarfs bei.
  • Austausch von Fenstern und Außentüren: Hochwertige Fenster und Türen verbessern die Energieeffizienz erheblich, indem sie Wärmeverluste minimieren.
  • RLT-Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung: Diese Systeme sorgen für eine effiziente Be- und Entlüftung von Gebäuden, ohne dabei unnötig Energie zu verschwenden.
  • „Efficiency-Smart-Home“-Maßnahmen: Intelligente Steuerungssysteme ermöglichen eine optimierte Nutzung von Energie und tragen zur Reduzierung des Verbrauchs bei.
  • Heizungsoptimierung: Eine optimierte Heizungsanlage kann den Energieverbrauch erheblich senken, indem sie effizienter arbeitet.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe im Rahmen des Münchner Programms Klimaneutrale Gebäude hängt von der Art der durchgeführten Maßnahme ab. Seit dem 02.09.2024 beträgt der Fördersatz für Effizienzmaßnahmen, wie Dämmung, Fensteraustausch oder Heizungsoptimierung, 10 % der förderfähigen Kosten. Für andere Maßnahmen wie den Heizungstausch, den Einsatz von Photovoltaikanlagen oder die Erreichung höherer Sanierungsstandards gelten weiterhin die bestehenden Fördersätze. Die genaue Höhe der Förderung orientiert sich an den jeweiligen Maßgaben des FKG-Richtlinienhefts, und Antragsteller können sich über die Fördersummen vorab detailliert informieren, um die für sie optimalen Fördermöglichkeiten auszuschöpfen.

 

 

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