energiesammelgesetz-überförderung-innovationsausschreibung

Das Energiesammelgesetz

Im Rahmen der Energiewende spielen erneuerbare Energien eine wichtige Rolle. Ein weiterer Schritt, deren Ausbau voranzutreiben und so die angestrebten Klimaziele zu erreichen, ist das Energiesammelgesetz. Es beinhaltet Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG), Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlichter Vorschriften.

Änderungen durch das Energiesammelgesetz

Das Energiesammelgesetz wurde vom Bundestag am 30. November 2018 verabschiedet. Auch der Bundesrat hat bereits zugestimmt. Das Gesetz bringt einige Anpassungen bestehender Regelungen mit sich. 

Sonder- und Innovationsausschreibungen

Um den Wettbewerb im Bereich erneuerbarer Energien zu erhöhen und so einen zielstrebigen, effizienten und marktorientierten Ausbau zu garantieren, werden Sonder- und Innovationsausschreibungen durchgeführt. Bis 2021 werden jeweils vier Gigawatt Solar- und Windenergieanlagen zusätzlich ausgeschrieben. Die üblichen Ausschreibungsmengen werden dabei im Laufe der Zeit von einem Gigawatt auf 1,6 GW erhöht. Zusätzlich kommen Innovationsausschreibungen zum Einsatz. Anhand dieser soll herausgefunden werden wie Netz- und Systemdienlichkeit durch Preisgestaltungsmechanismen und Ausschreibungsverfahren erhöht werden können. Die Innovationsausschreibungen umfassen zunächst ein Volumen von 250 Megawatt. 


Überförderungen

In der Vergangenheit kam es zu einer Überforderung in den Bereichen Photovoltaik und Kraft-Wärme-Kopplung. Überförderung bedeutet, dass die Kosten für die jeweiligen Anlagen über die Zeit hinweg stärker fallen als die entsprechenden Fördersätze. Da das EU-Beihilfegesetz Überforderungen verbietet, waren Anpassungen nötig. Der Fördersatz von PV-Anlagen sinkt – abhängig von den produzierten Kilowatt – auf sechs bis 18 Prozent. Die Vergütung von KWK-Bestandsanlagen, mit einer Leistung zwischen 50 und 300 Megawatt, beträgt künftig nur noch zwischen 1,5 und 0,3 Cent pro kWh. Anlagen, deren elektrische Leistung 300 Megawatt überschreitet, erhalten ab 1. Januar 2019 keine Förderungen mehr.

EEG-Umlage

Betreiber von KWK-Anlagen, die seit 1. Januar 2014 in Betrieb genommen wurden, waren seit Anfang 2018 verpflichtet, die volle EEG-Umlage für die Eigenversorgung zu zahlen. Diese Regelung wird durch das Energiesammelgesetz rückgängig gemacht. Betreiber zahlen zukünftig wieder 40 Prozent der EEG-Umlage und erhalten die in 2018 zu viel gezahlte Umlage zurück. Um eine Überförderung zu vermeiden steigt die Umlage bei sehr wirtschaftlichen KWK-Anlagen graduell an, bis sie als besonders profitabel angesehen werden. In diesem Fall wird dann wieder die volle EEG-Umlage fällig. 

Growland - Der Growshop

Weitergeleiteter Strom

Auch die Weiterleitung von Strom ist von den Änderungen durch das Energiesammelgesetz betroffen. In der Vergangenheit mussten die an Dritte weitergeleitete und die selbst verbrauchte Strommenge getrennt gemessen werden. In Zukunft ist es auch möglich, unter bestimmten Voraussetzungen Schätzungen der weitergeleiteten Strommenge durchzuführen. 

Weitere Änderungen

Die oben aufgeführten Änderungen im Zuge des Energiesammelgesetzes sind nur ein Teil der gesamten Anpassungen. So können beispielsweise wieder Förderungen für die Modernisierung großer Dampfsammelschienen-KWK-Anlagen beantragt werden, die Nachtkennzeichnung von Windkraftanlagen soll bedarfsgerecht erfolgen und der Redispatch wurde optimiert. Das Gesetz beinhaltet darüber hinaus viele weitere Änderungen. 

 

Weitere interessante Beiträge:
Energiewende mit möglichst viel Wertschöpfung vor Ort

[divider style=“4″]

Als zertifizierter Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes steht Ihnen das Team der Firma Veit Energie Consult GmbH in allen Phasen Ihres Projekts kompetent zur Seite. Wir klären Ihre Förderansprüche und begleiten Sie tatkräftig durch alle Projektphasen – von der Planung über die Umsetzung bis zur Nachbetreuung.

[button_2 color=“blue“ align=“left“ href=“https://foerderungsportal.de/kontakt“ new_window=“Y“]Kontakt[/button_2]

 

 

foerderung mittelstand

foerderung kommunen

landwirtschaft foerderung

Anzeige