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Neues Förderprogramm für Bayerns Sportstätten

Förderung zur Sanierung von Sportstätten

Der bayerische Landtag hat ein neues Förderprogramm beschlossen, das Sport- und Schützenvereine bei der Sanierung ihrer Sportstätten unterstützen soll. Geplant sind Zuschüsse von bis zu 55 Prozent der förderfähigen Kosten sowie zinsvergünstigte Kredite. Dies bestätigte Innenminister Joachim Herrmann in einem ausführlichen Informationsschreiben. Aus diesem gehen auch die Fördersätze für Zuschüsse und Darlehen jeder einzelnen Kommune hervor. 




Besondere Zuwendung für finanzschwache Kommunen

Veröffentlicht wurden die Pläne für das neue Förderprogramm im Rahmen des Doppelhaushalts 2019/20. Die MdL Gerhard Waschler und Walter Taubeneder betonten in einer Pressemitteilung die Bedeutung intakter Sportanlagen für die Qualität von Bayerns Spitzen- und Breitensport. Besonders strukturschwachen Regionen soll daher die Sanierung maroder Anlagen erleichtert werden. Jährlich 10 Millionen Euro sieht der Doppelhaushalt zur Förderung des Bau vereinseigener Sportstätten vor. Das Sonderförderprogramm, das mit dem Finanzministerium sowie dem Obersten Rechnungshof abgestimmt wurde, sieht einen Extra-Zuschuss von 5 Prozent für Räume mit besonderem Handlungsbedarf gemäß Bayerischem Landesentwicklungsprogramm vor.



Bis zu 55 Prozent Zuschuss für Sportstätten

Auch Vereinskooperationen können einen zusätzlichen Förderbonus erhalten. Neben einmaligen Zuschüssen durch den Staat ist ab einer Investitionssumme von 250.000 € (förderfähige Kosten) auch ein zinsvergünstigter Kredit verfügbar. Der maximale Darlehensanteil wird von bisher 10 Prozent auf 20 Prozent verdoppelt. So will der Freistaat bestmöglich zu einer erfolgreichen Finanzierung entsprechender Bau- und Sanierungsmaßnahmen beitragen. Anträge auf Förderung können Sport- und Schützenvereine ab sofort beim Bayerischen Landes-Sportverband e.V. bzw. dem Bayerischen Sportschützenbund e.V. einreichen.

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