Staatliche Förderung für durch die Sonder-AfA.

28 Prozent Abschreibung bei Neubau durch Sonder-AfA

Sonder-AfA: Neues Gesetz begünstigt Schaffung von Wohnraum

 
Neue staatliche Förderung für die Schaffung von Wohnraum: Die Sonder-AfA (Absetzung für Abnutzung) erlaubt eine Abschreibung von bis zu 28 Prozent der Kosten für den Erwerb oder den Bau neuer Wohnung binnen vier Jahren. Die Ende 2018 beschlossene Förderung trat nun zum 29. Juni in Kraft und soll die Investition in Wohnraum attraktiver machen
 




28 Prozent Abschreibung durch Sonder-AfA

Das neue Gesetz besagt, dass die Kosten für eine Anschaffung oder Herstellung neuer Wohnungen in vier aufeinanderfolgenden Jahren abgeschrieben werden können. Möglich wird das durch die neuen Sonderabschreibungen – im Idealfall mit bis zu 5 Prozent jährlich. Dazu kommen in diesen vier Jahren noch die regulären 2 Prozent der linearen AfA.

Die Sonder-AfA kommt in zwei Fällen zur Anwendung: Beim Bau von Mietwohnungen sowie beim Kauf und der anschließenden Vermietung von Wohnungen. Wichtig ist, dass dabei neuer Wohnraum entsteht, der dem Wohnungsmarkt dann zur Verfügung steht.



Die Voraussetzungen für die Sonder-AfA:

Obergrenze
Das Projekt darf inklusive Anschaffung oder Erstellung nicht mehr als 3.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche kosten (ohne Grund und Boden). Hier gibt keinen Ermessensspielraum; schließlich sollen gezielt bezahlbare Mietwohnungen gefördert werden.

Deckelung
Es können höchstens 2.000 Euro pro Quadratmeter für eine Abschreibung angerechnet werden. Waren Kauf oder Erstellung günstiger, berechnet sich die Abschreibung anhand der tatsächlichen Kosten. Lag der Preis zwischen 2.000 und 3.000 Euro pro Quadratmeter, kann man die Maximalsumme von 2.000 Euro geltend machen.

Zweckbindung
Die Steuervorteile erhält nur, wer die neu entstandenen Wohnungen mindestens zehn Jahre lang vermietet. Kurzfristige Vermietungen gelten hierfür nicht – eine Vermietung als Ferienwohnung etwa ist nicht zulässig..

EU-Recht
Es gelten weiterhin die EU-rechtlichen Voraussetzungen bezüglich De-minimis-Beihilfen. Das bedeutet: Der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfe darf in drei Veranlagungszeiträumen die Gesamtsumme von 200.000 Euro nicht übersteigen.
 
Fristen
Um von der Sonder-AfA profitieren zu können, muss der entsprechende Bauantrag zwischen dem 31.08.2018 und 31.12.2021 gestellt worden sein.
 
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