Sonder-AfA: Neues Gesetz begünstigt Schaffung von Wohnraum
28 Prozent Abschreibung durch Sonder-AfA
Die Sonder-AfA kommt in zwei Fällen zur Anwendung: Beim Bau von Mietwohnungen sowie beim Kauf und der anschließenden Vermietung von Wohnungen. Wichtig ist, dass dabei neuer Wohnraum entsteht, der dem Wohnungsmarkt dann zur Verfügung steht.
Die Voraussetzungen für die Sonder-AfA:
Obergrenze
Das Projekt darf inklusive Anschaffung oder Erstellung nicht mehr als 3.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche kosten (ohne Grund und Boden). Hier gibt keinen Ermessensspielraum; schließlich sollen gezielt bezahlbare Mietwohnungen gefördert werden.
Deckelung
Es können höchstens 2.000 Euro pro Quadratmeter für eine Abschreibung angerechnet werden. Waren Kauf oder Erstellung günstiger, berechnet sich die Abschreibung anhand der tatsächlichen Kosten. Lag der Preis zwischen 2.000 und 3.000 Euro pro Quadratmeter, kann man die Maximalsumme von 2.000 Euro geltend machen.
Zweckbindung
Die Steuervorteile erhält nur, wer die neu entstandenen Wohnungen mindestens zehn Jahre lang vermietet. Kurzfristige Vermietungen gelten hierfür nicht – eine Vermietung als Ferienwohnung etwa ist nicht zulässig..
Es gelten weiterhin die EU-rechtlichen Voraussetzungen bezüglich De-minimis-Beihilfen. Das bedeutet: Der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfe darf in drei Veranlagungszeiträumen die Gesamtsumme von 200.000 Euro nicht übersteigen.
Die wichtigsten Tipps zur Immobilienfinanzierung
[divider style=“4″]
Als zertifizierter Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes steht Ihnen das Team der Firma Veit Energie Consult GmbH zuverlässig und kompetent zur Seite. Wir klären Ihre Förderansprüche und begleiten Sie tatkräftig durch alle Projektphasen – von der Planung über die Umsetzung bis zur Nachbetreuung.
[button_2 color=“blue“ align=“left“ href=“https://foerderungsportal.de/index.php/kontakt/“ new_window=“Y“]Anfrage stellen[/button_2]