Mithilfe der KfW den privaten CO2-Ausstoß senken
Einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 hat sich Deutschland zum Ziel gesetzt. Um den CO2-Ausstoß der privaten Haushalte zu senken, stellt der Staat jährlich zwei Milliarden Euro für Häuslebauer zur Verfügung. Durch KfW-Förderungen subventioniert er die energetische Gebäudesanierung und den energieeffizienten Neubau. Dabei kommen verschiedene Zuschussprogramme zum Einsatz. In der Regel können Häuslebauer und Immobilienbesitzer mit niedrigen Zinsen und Tilgungszuschüssen bei einer KfW-Förderung rechnen.
KfW-Förderung für energieeffiziente Sanierung
Die KfW fördert die energieefiziente Sanierung von Bestandsgebäuden. Grundsätzlich können Hausbesitzer bei der Gebäudesanierung auf drei unterschiedliche Arten von KfW-Förderungen profitieren:
(1) Besonders bekannt ist das Zuschussprogramm 151 „Energieeffizient sanieren“. Typischerweise wird mit dieser Förderung die Anschaffung neuer Heizkessel unterstützt. Immobilieneigentümer erhalten Niedrigzinsdarlehen und Tilgungszuschüsse. Das 151er Programm ist nicht auf energieeffiziente Anlagen beschränkt. Es deckt auch Komplettsanierungen ab.
(2) Darüberhinaus vergibt die KfW Förderungen für eine Sanierung entsprechend der Passivhaus-Standards. Immobilienbesitzer freuen sich bei den Programmen 151 und 152 über 0,75 Prozent Zinsen und bis zu 27.500 Euro Tilgungszuschuss. Die höchstmögliche Kreditsumme pro Wohnung beträgt 100.000 Euro. Um diese KfW-Förderung zu erhalten muss das sanierte Gebäude den KfW-Effizienzhaus-Standard 55 bzw. der Passivhaus-Qualität entsprechen. Diese legen Höchstwerte für Wärmeverluste und Primärenergiebedarf (Heizen, Lüften, Warmwasseraufbereitung) fest.
(3) Alle, die ihre Heizungsanlage auf erneuerbare Energien umstellen, sollten sich mit dem „Ergänzungskredit Sanieren“ Nummer 167 beschäftigen. Der Effektivzins beträgt 1,36 Prozent bei einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren. Die maximale Kreditsumme beträgt 50.000 Euro je Wohneinheit. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Krediten der Geschäftsbanken entfallen beim Förderkredit die Kleinmengenzinszuschläge.
Um sicher zu gehen, dass die Fördermittel richtig eingesetzt werden, muss die energetische Sanierung von einem Sachverständigen begleitet werden. Dieser kann auch schon vor Beginn der Sanierungsarbeiten zu Rate gezogen werden. Er unterstützt bei der Entscheidung welche Maßnahmen wirtschaftlich sinnvoll und angebracht sind.
KfW-Förderung für energieeffizienten Neubau
Neben der Gebäudesanierung fördert der Staat mithilfe des KfW-Programms 153 auch Häuslebauer, deren Neubau den KfW-Standard 40 Plus erfüllt. Pro Wohnung beträgt die Darlehenssumme maximal 100.000 Euro. Neben einem Effektivzins von 1,11 Prozent erhalten Hausbauer zusätzlich 15.000 Euro Tilgungszuschuss. Der KfW-Standard 40 Plus bedeutet, dass das Haus nicht nur 60 Prozent weniger Energie als von der EnEV gefordert benötigt, sondern zusätzliche Energie erzeugt.
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