Energetisches Modernisieren lohnt sich für die Umwelt und jetzt auch finanziell
Experten ist seit geraumer Zeit klar: Die offiziellen Klimaschutzziele lassen sich nur erreichen, wenn unter anderem die energetische Effizienz alter Wohngebäude verbessert wird. In vielen Altbauten wird zum Fenster und zur Fassade herausgeheizt. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und im Rahmen des Klimapakets ein Förderprogramm aufgelegt: Seit Jahresbeginn profitieren Eigentümer ungedämmter Wohngebäude von einer umfassenden Möglichkeit Steuern Sparen zu können, wenn sie sich für das energetische Modernisieren des selbstgenutzten Eigenheims entscheiden. So können sie die nachträgliche Wärmedämmung steuerlich geltend machen.
Bis zu 40.000 Euro Förderung
Es ist natürlich klar, dass wir auch in Zukunft weiterhin viel Energie verbrauchen werden – Energiesparen ist deshalb das eine, aber ein Schwerpunkt wird zukünftig sein, dass wir darauf achten, die Energie die wir einsetzen so effizient als möglich einzusetzen, erklärt Helmut Rischka von der Veit Energie Consult GmbH. „Eine gut geplante und vom Profi ausgeführte Fassaden- oder Innendämmung senkt den Energiebedarf und die Heizkosten dauerhaft und trägt somit zu einem aktiven Klimaschutz bei, spart Energie und ist ressourceneffizient.“ Zusätzlich zu diesen Vorteilen setzt der Staat nun mit der steuerlichen Förderung einen weiteren Anreiz: „Die Förderungen für selbstgenutztes Wohneigentum sind um teilweise 15% angehoben worden. Vor allem für Einzelmaßnahmen wie z.B. Wärmedämmung an Fassaden oder Dächern können hohe Zuschüsse abgerufen werden.“, erklärt Rischka weiter. Besonders attraktiv dabei: Der staatliche Zuschuss wird verteilt auf drei Jahre direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen – beziehungsweise entsprechend erstattet. Im Kalenderjahr, in dem die Dämmung fertiggestellt wird, werden sieben Prozent der Aufwendungen bis maximal 14.000 Euro berücksichtigt. Im zweiten Jahr erfolgt der Abzug in gleicher Höhe, im dritten Jahr werden sechs Prozent der Aufwendungen bis 12.000 Euro über die Steuer erstattet.
Direkte Verrechnung mit der Steuerschuld
Damit erhält man insgesamt bis zu 20 Prozent der Modernisierungskosten in drei Jahren zurück. Der Betrag ist somit unabhängig vom individuellen Steuersatz des Antragstellers. Finanziell gefördert werden sowohl die Materialkosten als auch die Handwerkerleistungen, maßgeblich ist die Rechnung des Fachunternehmens. Experte Helmut Rischka empfiehlt, mit der Planung und Umsetzung einen Energieberater und ein erfahrenes Handwerksunternehmen zu beauftragen. „Die Beauftragung eines zertifierten Energieberaters stellt eine hohe Qualität und damit eine Langlebigkeit der umgesetzten Maßnahme sicher.“
Foto: djd/VDPM
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