Mobilitätsstationen

BMDV fördert Mobilitätsstationen in strukturschwachen Regionen

Das Bundesverkehrsministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat einen neuen Förderaufruf gestartet, um kleine und mittlere Gemeinden in strukturschwachen Regionen bei der Errichtung und dem Ausbau von Mobilitätsstationen zu unterstützen. Insgesamt stehen für dieses Vorhaben rund 12 Millionen Euro zur Verfügung.

Mobilitätsstationen: Was wird gefördert?

Das Programm zielt darauf ab, Mobilitätsstationen als Start-, Ziel- oder Umsteigepunkte zu etablieren. Diese Stationen verknüpfen verschiedene Mobilitätsformen wie Individualverkehr und ÖPNV sowie unterschiedliche Verkehrsmittel wie Privat- und Sharing-Fahrzeuge, Bus und Bahn. Förderfähig sind sowohl die Errichtung neuer Stationen an Haltestellen, Bahnhöfen oder geeigneten Sharing-Standorten als auch der Ausbau bestehender Stationen um zusätzliche Elemente wie Ladesäulen oder Service-Anzeigen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Gemeinden mit maximal 50.000 Einwohnern in strukturschwachen Regionen. Diese müssen sich gemäß der Fördergebietskulisse der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) qualifizieren.

Wie wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind verschiedene Ausgabenkategorien, darunter Investitionsausgaben, projektbezogene Planungskosten, Beratungs- und Personalausgaben sowie Ausgaben für Auftragsvergaben oder die Anschaffung von Fahrzeugen. Ein wichtiger Aspekt ist die Digitalisierung, etwa durch die Möglichkeit zur digitalen Buchung von Sharing-Angeboten oder Park- und Stellflächen mit Lademöglichkeit für E-Fahrzeuge.

Bundesminister Dr. Volker Wissing zur Bedeutung des Programms

„Gerade in strukturschwachen Regionen ist es wichtig, die öffentlichen Mobilitätsangebote zu stärken. Das Programm soll einen Anreiz für einen ‚modal shift‘ zugunsten klimafreundlicher Mobilität schaffen.“

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