Mietwohn‑Sanierung & Barrierefreiheit

Fördermöglichkeiten für Mietwohn‑Sanierung & Barrierefreiheit

Die Mietwohn‑Sanierung & Barrierefreiheit gewinnt zunehmend an Bedeutung. Durch gezielte Maßnahmen lässt sich nicht nur der Wohnkomfort erhöhen, sondern auch die Energieeffizienz und Zugänglichkeit bestehender Mietwohnungen deutlich verbessern. Für Vermieter ergeben sich hier attraktive Möglichkeiten zur staatlichen Förderung.

 

Was wird bei der Mietwohn‑Sanierung & Barrierefreiheit gefördert?

Im Mittelpunkt der Programme stehen zahlreiche Maßnahmen, die Mietwohnungen modernisieren und zugänglich machen:

  • Dämmung von Dach, Fassade und Keller
  • Erneuerung von Fenstern und Türen mit Wärmeschutz
  • Einbau barrierefreier Bäder und schwellenloser Zugänge
  • Nachrüstung von Aufzügen oder Treppenliften
  • Modernisierung von Heizsystemen inkl. erneuerbarer Energien

All diese Maßnahmen dienen der Steigerung der Wohnqualität und tragen gleichzeitig zur CO₂-Einsparung bei.

 

Wie wird die Mietwohn‑Sanierung & Barrierefreiheit gefördert?

Die staatliche Unterstützung erfolgt in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten. Die KfW bietet spezielle Förderprodukte für energetische Sanierungen und barrierereduzierende Maßnahmen an. Auch das BAFA unterstützt bestimmte Einzelmaßnahmen, z. B. beim Heizungstausch. Besonders effizient ist die Kombination von Energieeffizienzmaßnahmen und Barriereabbau, da hier oft höhere Fördersätze möglich sind.

 

Wer profitiert von der Mietwohn‑Sanierung & Barrierefreiheit?

Förderberechtigt sind:

  • Private Vermieter und Wohnungseigentümer
  • Wohnbaugesellschaften und Genossenschaften
  • Kommunale Träger und gemeinnützige Organisationen

Wichtig ist, dass die Wohnungen weiterhin vermietet bleiben und die Sanierung vor Baubeginn beantragt wird.

 

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