Bundesförderung zur Energieeffizienz Steigerung und Energieeinsparung
Mit dem Förderprogramm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss“ werden Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt. Diese Unterstützung erfolgt durch Investitionszuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und auch durch Kredite mit Tilgungszuschüssen der KfW welche sehr zinsgünstig sind. Um energetische Einsparpotenziale zu erschließen, fördert das BAFA Unternehmen welche in erneuerbare Energien und hocheffiziente Technologien investieren. Dadurch schaffen es Unternehmen dank der Bundesförderung eine sparsamere Energieverwendung zu erreichen und die Energieeffizienz zu steigern.
Was wird gefördert?
Das Programm ist in 4 Module gegliedert.
• Modul 1: Mit einer Förderquote von bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten (maximal 200.00 € pro Vorhaben) für schnelle Effizienzgewinne werden Querschnittstechnologien (Pumpen, Motoren, Ventilatoren, usw.) gefördert.
• Modul 2: Mit einer Förderquote von bis zu 55 % der förderfähigen Investitionskosten werden erneuerbare Energien zur Prozesswärme Bereitstellung gefördert.
• Modul 3: Mit einer Förderquote von bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten werden Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Energiemanagement-Software zur Unterstützung der Digitalisierung gefördert
• Modul 4: Mit einer Förderquote von bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten werden technologieoffene Investitionen in die Strom- oder Wärmeeffizienz ermöglicht.
Maßnahmen können grundsätzlich nach den Regelungen der De-minimis-Verordnung und nach AGVO gefördert werden.
Wer wird gefördert?
Mit einer Betriebstätte oder Niederlassung in Deutschland sind private und kommunale Unternehmen sowie Freiberufler antragsberechtigt. Wenn die geförderte Maßnahmen für ein antragsberechtigtes durchgeführt werden, sind auch Contactoren antragsberechtigt.
Wie wird gefördert?
Die Förderung durch das BAFA erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Alternativ steht ein Tilgungszuschusses für Kredite, die von der KfW refinanziert werden, zur Verfügung.
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