Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit macht „E-Flotten-Leasing“ für soziale Einrichtungen attraktiv. Das Förderprogramm „Sozial und Mobil“ den Übergang zur Elektromobilität für soziale Einrichtungen erleichtern.
Welche Vorteile gibt es?
• Die KFZ-Steuer, sowie für das Laden entfällt
• Die Leasing-Konditionen verbessern sich
• Mehr Emissionen werden eingespart
Wer ist förderberechtigt?
Alle Unternehmen oder Organisationen, die dem Gesundheits- und Sozialwesen angehören.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Nutzfahrzeuge, welche rein elektrisch betrieben werden. Die Hersteller- sowie Modellauswahl erfolgt unabhängig. Darüber hinaus ist auch die Förderung der Ladeinfrastruktur möglich. Dazu zählen Wallboxen und Ladesäulen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Fördersumme beträgt bis zu 10.000 € pro Fahrzeug. Ausnahmen gibt es im Falle einer Anteilsfinanzierung. Hier werden sogar bis zu 60% der Mehrkosten übernommen.
Was muss beachtet werden?
Die Antragstellung ist bis zum 01. März 2022 möglich.
_________________
Weitere interessante Artikel:
Förderung für den Austausch elektrischer Durchlauferhitzer