Elektromobilität

Förderung für Elektromobilität in sozialen Einrichtungen

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit macht „E-Flotten-Leasing“ für soziale Einrichtungen attraktiv. Das  Förderprogramm „Sozial und Mobil“ den Übergang zur Elektromobilität für soziale Einrichtungen erleichtern.

 

Welche Vorteile gibt es?

• Die KFZ-Steuer, sowie für das Laden entfällt
• Die Leasing-Konditionen verbessern sich
• Mehr Emissionen werden eingespart

 

Wer ist förderberechtigt?

Alle Unternehmen oder Organisationen, die dem Gesundheits- und Sozialwesen angehören.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Nutzfahrzeuge, welche rein elektrisch betrieben werden. Die Hersteller- sowie Modellauswahl erfolgt unabhängig. Darüber hinaus ist auch die Förderung der Ladeinfrastruktur möglich. Dazu zählen Wallboxen und Ladesäulen.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Fördersumme beträgt bis zu 10.000 € pro Fahrzeug. Ausnahmen gibt es im Falle einer Anteilsfinanzierung. Hier werden sogar bis zu 60% der Mehrkosten übernommen. 

 

Was muss beachtet werden?

Die Antragstellung ist bis zum 01. März 2022 möglich. 

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