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Energieaudits: Bundestag stimmt für Vereinfachung

Einfachere Energieaudits für Unternehmen

Die Regelungen zur verpflichtenden Durchführung von Energieaudits werden in Kürze überarbeitet und deutlich vereinfacht. Das hat der Bundestag in seiner Sitzung am 27. Juni beschlossen. Für viele Unternehmen bedeutet dies eine klare Entlastung. Wirksam wird die Gesetzesänderung voraussichtlich im Oktober, nach der Befassung des Bundesrats. 

Die Gesetzesnovelle betrifft die Regelungen zur verpflichtenden Durchführung von Energieaudits und stützt sich auf die Erfahrungen aus der ersten Auditrunde 2015. Sie umfasst im Wesentlichen drei zentrale Änderungen

1. Entlastung durch Bagatellschwelle bei Energieaudits

Unternehmen (Nicht-KMU) mit einem niedrigen Energieverbrauch werden durch die Einführung einer Bagatellschwelle entlastet. Fällt ein jährlicher Gesamtenergieverbrauch von 500.000 kWh oder weniger an, sind nur ausgewählte Basisdaten zu Energieverbrauch und -kosten beim BAFA meldepflichtig. Die Verpflichtung zu einem vollumfänglichen Energieaudit entfällt. Zusätzlich werden laufend Informationen zu Einsparpotenzialen und Förderungen bereitgestellt, die zur Verbesserung der Energieeffizienz genutzt werden können. Diese Änderung ermöglicht rund 3.500 Unternehmen ein einfacheres Prozedere und spart der Wirtschaft insgesamt über 5 Millionen Euro an Erfüllungsaufwand. 




2. Fortbildungspflicht für Energieauditoren

Die Qualität der durchgeführten Energieaudits soll durch eine Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung für die Auditoren verbessert werden. Auditpflichtige Unternehmen erhalten so eine aussagekräftigere Grundlage, um Entscheidungen bezüglich Investitionen in Energieeffizienz-Projekte zu treffen. Bei der zeitlichen und inhaltlichen Ausgestaltung der Fortbildungspflicht wird auf bewährte Regelungen aus der Energieberatung für KMU aufgebaut. Zur Erfüllung der Anforderungen ist eine Übergangsfrist von drei Jahren ab Inkrafttreten der Novelle angedacht.

3. Großzügige Übergangsfrist zur Abgabe der Online-Meldung

Unternehmen mit einem Energieverbrauch oberhalb der neuen Bagatellschwelle erhalten die Möglichkeit, Eckdaten aus dem Energieauditbericht direkt per Online-Meldung zu übermitteln. Dies kann direkt durch den Energieauditor erfolgen. Die übermittelten Daten werden vollkommen vertraulich behandelt und zu keinem Zeitpunkt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht – die Sicherheit der Daten von Unternehmen und Auditoren genießt höchste Priorität. Eine solche Online-Meldung muss spätestens zwei Monate nach Beendigung des Energieaudits über ein Eingabeportal auf der Website der BAFA erfolgen. 



Mehr Informationen zur Gesetzesänderung erhalten Sie bis zu ihrem Inkrafttreten auf der Info-Seite der BAFA sowie bei einem unabhängigen Energieeffizienz-Experten.

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Das Team der Firma Veit Energie Consult GmbH ist Ihr qualifizierter Ansprechpartner für betriebliche Energieaudits, energetische Sanierungen und Fördermittelberatung. Unsere zertifizierten Auditoren führen die vorgeschriebenen Energieaudits für Ihr Unternehmen unkompliziert und zuverlässig für Sie durch.

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