Die Bundesregierung hat ein ehrgeiziges Förderkonzept für den Heizungstausch ab dem Jahr 2024 vorgestellt, um den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen voranzutreiben. Diese Förderung, welche im Rahmen der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eingeführt wird, bietet sowohl Privathaushalten als auch Kleinvermietern erhebliche finanzielle Unterstützung, um klimafreundliche Heizungssysteme zu installieren. Hier sind die wichtigsten Informationen über die neuen Fördermöglichkeiten:
Was wird gefördert?
Die bisherige BEG-Förderung wird erweitert, um den Heizungstausch durch erneuerbare Energien zu fördern. Diese Förderung wird künftig sowohl Zuschüsse als auch Förderkredite beinhalten. Im Rahmen des neuen Förderkonzepts für Heizungen ab 2024 werden folgende Maßnahmen und Heizungsoptionen gefördert:
- Erneuerbare Heizungssysteme: Alle Heizungssysteme, die erneuerbare Energien nutzen, sind förderfähig. Dazu gehören Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasseheizungen und andere umweltfreundliche Lösungen.
- Förderung von Wasserstoffbereitschaft (H2-Ready): Bei Gasheizungen werden nur die zusätzlichen Kosten für die „H2-Readiness“ der Anlage gefördert.
- Einkommensbonus: Haushalte mit einem Einkommen unter 40.000 Euro können einen zusätzlichen Bonus erhalten, sofern sie Selbstnutzer sind.
- Geschwindigkeitsbonus: Selbst bewohnte Immobilien, die eine alte fossil betriebene Heizung (z.B., Ölheizung, Gasheizung) haben, die mindestens 20 Jahre alt ist, können einen Bonus von 20 Prozent erhalten. Dies gilt auch für Kohle- und Nachtspeicherheizungen.
- Bonus für natürliche Kältemittel: Für Heizungssysteme, die natürliche Kältemittel verwenden, ist ein 5 Prozent Bonus vorgesehen.
- Förderung von Effizienzmaßnahmen: Bei Maßnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle gelten Obergrenzen für die förderfähigen Investitionskosten. Mit einem Sanierungsfahrplan sind bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit förderfähig, ohne Plan beträgt die Obergrenze 30.000 Euro.
- Günstige KfW-Kredite: KfW bietet günstige Kredite für Sanierungen an, die auch von Haushalten mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 90.000 Euro genutzt werden können.
Wie hoch ist der Zuschuss für den Heizungstausch?
Die Grundförderung beträgt einheitlich 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Insgesamt können bis zu 70 Prozent der Kosten bezuschusst werden.
- Klimabonus I: Ein Zusatzbonus von 20 Prozent wird Personen gewährt, die nicht zur Umrüstung ihrer alten Heizung verpflichtet sind. Dies gilt auch für Empfänger einkommensabhängiger Transferleistungen wie Wohngeld.
- Klimabonus II: Ein Bonus von 10 Prozent wird für diejenigen gewährt, die zwar zur Umrüstung ihrer Heizung verpflichtet sind, jedoch die gesetzlichen Anforderungen übererfüllen. Dies ist der Fall, wenn der Heizungstausch mindestens fünf Jahre vor dem gesetzlichen Austauschdatum erfolgt oder der Anteil erneuerbarer Energien 70 Prozent erreicht.
- Klimabonus III: Ein Zusatz von 10 Prozent wird gewährt, wenn eine irreparabel kaputte Heizung ersetzt wird und die gesetzlichen Anforderungen innerhalb eines Jahres anstelle der üblichen Frist von höchstens drei Jahren erfüllt werden.
Wer erhält die Förderung?
Die Förderung für den Heizungstausch ab 2024 richtet sich an verschiedene Zielgruppen. Dazu gehören private Haushalte, Kleinvermieter, Unternehmen und Kommunen.
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