Freistaat Bayern fördert Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts
Der Freistaat Bayern unterstützt bayerische Kommunen und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Kirchen) bei der Durchführung von Maßnahmen, die eine Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen ihrer Liegenschaften zum Ziel haben und damit durch Energieeinsparung einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Zielsetzung der Förderung von Kommunen
Die Förderung soll dazu beitragen, die Treibhausgas-Emissionen in Bayern weiter zu verringern.
Gegenstand der Förderung von Kommunen
Gefördert werden planerische Maßnahmen, in begründeten Ausnahmefällen auch deren Umsetzung sowie die Teilnahme an Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren für den kommunalen Energiebereich.
Antragsberechtigte
Zuwendungen können erhalten:
- Kommunale Körperschaften (Kommunen),
- deren Zusammenschlüsse,
- Kommunalunternehmen,
- andere Körperschaften des öffentlichen Rechts und
- in begründeten Ausnahmefällen auch Sonstige (z. B. Vereine).
Art und Umfang der Klimaschutz-Förderung
Die Förderung erfolgt projektbezogen (Projektförderung) im Wege der Anteilfinanzierung:
- Fördersatz: 40 – 50 Prozent
- Förderuntergrenze: 5.000 Euro (zuwendungsfähige Kosten)
- Förderobergrenze: 30.000 Euro (Zuwendung).
Bei der Umsetzung von Maßnahmen entfällt die Förderobergrenze
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