Dezentrale Einheiten zur Wärmerückgewinnung in Gebäuden
Die Nutzung von Abwärme aus häuslichen Abwässern (Grauwasser) bietet hohe Einsparpotenziale für Energie zur Warmwasserbereitung. Durch das hohe Temperaturniveau lässt sich über eine dezentrale Wärmerückgewinnung ein überdurchschnittlicher Wirkungsgrad erzielen. Um Investitionen in diese Art der energetischen Optimierung voranzutreiben, fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entsprechende Maßnahmen mit bis zu 30 Prozent. Im Rahmen der Kleinserie Klimaschutzprodukte sind dezentrale Wärmeübertrager in Duschrinnen, Duschtassen und Duschrohren sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung aus im Gebäude anfallenden Grauwasser förderfähig.
Wer wird gefördert?
- Kommunen
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
- Private Unternehmen und Genossenschaften
- Privatpersonen
Der Antragsteller muss Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks sein, in dem die Maßnahmen durchgeführt werden. Die Erlaubnis des Eigentümers muss in jedem Fall nachweislich vorliegen; dies kann in Gestalt eines formlosen Bewilligungsschreibens erfolgen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Ausgaben für die Anschaffung und die Installation der Wärmeübertrager bzw. Anlagen zur Wärmerückgewinnung.
Folgende dezentrale Geräte bzw. Anlagen zur Wärmerückgewinnung sind förderfähig:
- Duschrinnen mit Wärmeübertrager
- Duschtassen mit Wärmeübertrager
- Duschrohre mit Wärmeübertrager
- Anlagen zur Wärmerückgewinnung aus dem gesamten, im Gebäude anfallenden Grauwasser
Wie hoch ist die Förderung?
Die Grundlage zur Berechnung der Fördersätze bildet die Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen.
Fördersätze für einzelne Dusch-Wärmeübertrager:
- Weniger als oder genau 20 Wärmeübertrager: 250 Euro pro Einheit
- Mehr als 20 Wärmeübertrager: 200 Euro pro Einheit
- Maximal 30 Prozent der Investitionskosten
Fördersätze für Anlagen zur Wärmerückgewinnung für Grauwasser:
- Weniger als oder genau 20 Duschen: 250 Euro pro angeschlossener Dusche
- Mehr als 20 Duschen: 200 Euro pro angeschlossener Dusche
- Maximal 30 Prozent der Investitionskosten
Fördersätze für Anlagen zur Wärmerückgewinnung für Grauwasser inkl. zweitem Leitungsnetz:
- Weniger als oder genau 20 Duschen: 550 Euro pro angeschlossener Dusche
- Mehr als 20 Duschen: 500 Euro pro angeschlossener Dusche
- Maximal 30 Prozent der Investitionskosten
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