Vor allem ländliche Betriebe profitieren vom Gaststättenmodernisierungsprogramm zur Förderung der Gastronomie.

40% Förderung für bayerische Gaststätten

Gaststättenmodernisierungsprogramm: 40% Förderung für Wirtshäuser

Das Wirtshaussterben auf dem Land ist eines der großen Probleme mit denen Bayern aktuell zu kämpfen hat. Viele kleine traditionsreiche Wirtshäuser schließen, da die Besucher ausbleiben, kein Personal zur Verfügung steht oder sie sich notwendige Investitionen nicht leisten können. Seit 2006 ist die Anzahl der Gaststätten um ein Viertel gesunken. Darunter leidet die Lebensqualität in den Gemeinden und auch der Tourismus. Die Wirtshauskultur ist ein wichtiger Pfeiler der bayerischen Lebensqualität, die Touristen und Einheimische erleben wollen. Um dieses Aushängeschild zu schützen startet am 17. Mai 2019 das Gaststättenmodernisierungsprogramm des Freistaats. Ziel ist es Gastwirte mit bis zu 40% bei anstehenden Modernisierungsmaßnahmen finanziell zu unterstützen. 

Wer wird gefördert?

Der Fokus des Gaststättenmodernisierungsprogramms liegt auf kleinen Gastwirtschaften im ländlichen Raum. Profitieren können sowohl Inhaber, die gleichzeitig auch Betreiber der Gaststätte sind, als auch Verpächter.

Grundsätzlich kann jeder, der in Bayern ein Gaststättengewerbe betreibt, einen Förderantrag einreichen. Antragsteller müssen beachten, dass unter folgenden Kriterien eine Förderung ausgeschlossen ist:

    • Die Betriebsstätte liegt im Gebiet einer Großstadt mit mehr als 100.000 Einwohnern
    • Der durchschnittliche Nettojahresumsatz betrug in den letzten drei Jahren eine Millionen Euro oder mehr 
    • Es handelt sich um einen Franchisebetrieb oder einen Betrieb mit systemgastronomischen Konzept
    • Mit der Umsetzung der Modernisierung wurde bereits begonnen (Verbot des vorzeitigen Vorhabenbeginns)
    • Der Betrieb wurde dauerhaft stillgelegt und soll nun reaktiviert werden 




Was wird gefördert?

Das Gaststättenmodernisierungsprogramm bezieht sich auf General- und Teilsanierungsmaßnahmen sowie Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen. Die Modernisierungsmaßnahmen müssen in bestehenden *Wirtshäusern stattfinden. Diese dürfen für die Dauer der Umsetzung stillgelegt werden. Dauerhaft stillgelegte Betriebe sind aus dem Gaststättenmodernisierungsprogramm ausgeschlossen.

Besonders wichtig ist, dass die Investitionen mindestens fünf Jahre im Betrieb verbleiben müssen. Bietet der Wirt neben seinem üblichen Gaststättenbetrieb auch Übernachtungen an, müssen die Maßnahmen überwiegend dem Wirtshausbetrieb zuzuordnen sein. 



Wie wird gefördert?

Förderfähige Investitionen werden mit bis zu 40 Prozent gefördert, wenn der durchschnittliche Nettojahresumsatz nicht mehr als 500.000 Euro beträgt. Bei einem durchschnittlichen Nettojahresumsatz von mehr als 500.000 Euro, sind bis zu 30 Prozent Förderung möglich. Die tatsächliche Höhe der Fördersätze orientiert sich an der Finanzkraft des Antragstellers. Der Zuschuss aus dem Gaststättenmodernisierungsprogramm liegt bei maximal 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren. Für das Förderprogramm stellt der Freistaat insgesamt 30 Millionen Euro zur Verfügung.

Hinzukommt, dass mindestens 20.000 Euro investiert werden müssen. Zusätzlich muss eine Deminimis-Erklärung abgegeben und jährlich ein Bericht zur Entwicklung von AfA und Umsatz bzw. Pachtzins eingereicht werden. Der Förderantrag wird online ausgefüllt und sowohl elektronisch als auch ausgedruckt eingereicht. Die Fördermittelvergabe richtet sich nach den Zeitpunkten der Antragsabsendung. 

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Als zertifizierter Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes steht Ihnen das Team der Firma Veit Energie Consult GmbH zuverlässig und kompetent zur Seite. Wir klären Ihre Förderansprüche und begleiten Sie tatkräftig durch alle Projektphasen – von der Planung über die Umsetzung bis zur Nachbetreuung.

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