30 % Förderung für Innen- und Hallenbeleuchtung

30 % Förderung für Innen- und Hallenbeleuchtung

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss von bis zu 25 Prozent
  • Zuschuss von bis zu 30 Prozent für finanzschwache Kommunen
  • Antragsfristen: 1. Januar bis 31. März und 1. Juli bis 30. September
  • Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich
  • Projektdauer max. 12 Monate

 

Was wird gefördert?

Schlüsselfertiger Einbau hocheffizienter Beleuchtung (Leuchte, Leuchtmittel, Reflektor/Optik und Abdeckung) in Verbindung mit einer nutzungsgerechten Steuer- und Regelungstechnik bei der Sanierung von Hallen und Innenbeleuchtung.




Wer wird gefördert?

  • Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind
  • Kitas, Schulen, Jugendwerkstätten sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Hochschulen
  • Religionsgemeinschaften und deren Stiftungen
  • Betriebe, Unternehmen und Organisationen mit mind. 25 Prozent kommunaler Beteiligung
  • Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus
  • kulturelle Einrichtungen und Werkstätten für behinderte Menschen
  • fachkundige, externe Dienstleister
  • Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag
  • öffentlich-rechtlich organisierte Wasserwirtschaftsverbände
  • Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs

 

Was ist Ihr Nutzen? Was sind die Ziele:

Hocheffiziente Beleuchtungsanlagen im Innenbereich. 

 

HINWEIS – gefördert werden auch Beleuchtungsanlagen die nicht im Besitz z.B. der Kommune sind

 

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Als zertifizierter Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes steht Ihnen das Team der Firma Veit Energie Consult GmbH zuverlässig und kompetent zur Seite. Wir klären Ihre Förderansprüche und begleiten Sie tatkräftig durch alle Projektphasen – von der Planung über die Umsetzung bis hin zur Nachbetreuung.

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