Klima schützen und gleichzeitig Geld sparen
Förderung für Kleinkraftwerke: Für die Investition in Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), die über eine elektrische Leistung von maximal 20 Kilowatt verfügen – also sogenannte Mini-KWK – lässt sich ein Zuschuss von bis zu 3.500 Euro beantragen. Diese Förderung entstand infolge der Nationalen Klimaschutzinitiative der Bundesregierung (NKI). Dadurch soll der Ausstoß schädlicher Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent gesenkt werden.
Effizienzwunder Mini-KWK
Ein Unternehmen, das in eine neue Mini-KWK-Anlage bzw. ein neues Mini-Blockheizkraftwerk in einem existierenden Gebäude investiert, kann hierzu Förderansprüche geltend machen. Die Höhe der gewährten Zuschüsse richtet sich nach der elektrischen Leistung der Anlage, die aber einen Wert von 20 Kilowatt (kWel) nicht übersteigen darf. 2015 verabschiedete das Bundesumweltministerium zuletzt eine Novelle der Richtlinie zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen. Seitdem erhalten besonders energieeffiziente Mini-KWK-Anlagen zusätzliche Bonusförderungen.
Was wird gefördert?
Neu installierte Mini-KWK-Anlagen bis zu einer Leistung von 20 kW werden entsprechend ihrer Gesamtleistung von der BAFA bezuschusst. Dabei gelten folgende Anforderungen:
- Die Anlage wird in der BAFA-Liste förderfähiger Mini-KWK-Anlagen geführt.
- Am Standort darf kein Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme gelten.
- Es besteht zudem ein Wartungsvertrag für die Anlage.
- Ein Wärmespeicher steht zur Verfügung (Mindestvolumen sind dabei 60 Liter Wasser pro kW thermischer Leistung).
- Ein Stromzähler sowie ein adaptives Informations- und Kommunikationssystem (ab 10 kWel) sind vorhanden.
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Privatpersonen sowie Freiberufler
- Kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände sowie gemeinnützige Investoren
- Energiedienstleistungsunternehmen (Contractoren)
Wie erfolgt die Förderung?
Da sich der individuelle Förderanspruch aus der Leistung der neuen Mini-KWK-Anlage ergibt, lässt sich dieser nicht pauschal angeben. Im Zuge der Novelle der Förderrichtlinie erhöhte sich dieser jedoch maßgeblich. Umgesetzt wird die Förderung dabei als einmaliger Investitionszuschuss.
Mini-KWK-Anlagen mit besonders hohem Effizienzgrad können zusätzlich zur Basisförderung weiterhin Bonusförderungen beantragen. Diese betragen 60 Prozent (Stromeffezienzbonus) sowie 25 Prozent (Wärmeeffizienzbonus) des Basisanspruchs.
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Als zertifizierter Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes steht Ihnen das Team der Firma Veit Energie Consult GmbH zuverlässig und kompetent zur Seite. Wir klären Ihre Förderansprüche und begleiten Sie tatkräftig durch alle Projektphasen – von der Planung über die Umsetzung bis zur Nachbetreuung.
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