Optimierung Klima- und Lüftungsanlagen

Kälte- und Klimaanlagen: Eiskalt Energie sparen

Optimale Energieeffizienz mit der richtigen Klimaanlage

Eine wirksame Gebäudekühlung, die keine Energie verschwendet, sondern sie maximal effizient nutzt – der Wunsch vieler Unternehmen und Industriebetriebe. Denn schließlich verbraucht eine veraltete Kälte- und Klimaanlage oft hohe Mengen an zugeführtem Strom und verursacht so unnötige Kosten.

Zudem ist der CO2-Ausstoß häufig unnötig hoch. Deshalb ist die Umrüstung auf ein energieeffizientes Kühlsystem ökonomisch wie ökologisch in vielen Fällen mehr als sinnvoll. Um diese Investition für Unternehmer attraktiver zu machen, stellt das Bundesumweltministerium umfassende Fördermittel zur Verfügung.

Kälte- und Klimaanlagen effizient optimieren

Ziel der Fördermaßnahmen ist die Senkung der ausgestoßenen Treibhausgase durch Kälte- und Klimatechnik. Die Verwendung hocheffizienter Technologien ermöglicht eine erhebliche Reduktion schädlicher CO2-Emissionen bei der Stromerzeugung sowie eine Arbeit mit höherem Effizienzgrad. Zusätzlich empfiehlt sich die Verwendung natürlicher Kältemittel, die ebenfalls einen begünstigenden Effekt auf die Treibhausbilanz ausüben.

Als Neuerrichtung im Sinne der Kälte-Klima-Richtlinie gilt eine Kälteanlage, wenn am selben Standort bisher keine Anlage existierte oder zuvor ein vollständiger Abbau der bestehenden Anlage erfolgte. Eine Ausnahme bilden die mit Wärmezufuhr arbeitenden Sorptionsanlagen: Diese zählen immer als Neuerrichtung. Bei Kompressions-Kältenanlagen ist zu beachten, dass hier ein nicht-halogeniertes Kältemittel verwendet werden muss, um die Förderfähigkeit zu erhalten.

Im Zuge einer Vollsanierung werden die Hauptkomponenten der bestehenden Anlage ausgewechselt, also Verdichter, Verflüssiger, Kühlturm, Verdampfer, Luftkühler sowie Mess-, Steuer- und Regeltechnik. Anspruch auf eine Förderung besteht hier bei einem Wechsel zu einem Kältemittel mit niedrigerem Treibhauspotenzial (Global-Warming-Potential oder GWP-Wert). Dieses GWP der Anlage darf einen Wert von 1500 (bei Mono-Split-Klimaanlagen 750) nicht überschreiten. Eine Teilsanierung bedeutet den Austausch einer oder mehrerer, aber nicht aller Hauptkomponenten.

Klimaanlage-Grafik

Was wird gefördert?

Die Kälte-Klima-Richtlinie sieht die Förderung von besonders energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen vor, wenn diese neu errichtet, voll- oder teilsaniert werden. Konkret betrifft dies Maßnahmen, die die Energieeffizienz einer Anlage erhöhen und gleichzeitig die Emissionen der Kältemittel reduzieren.

Folgende Maßnahmen im Bereich Kälte- und Klimaanlagen sind förderfähig:

  • Neuinstallation
  • Vollsanierung
  • Teilsanierung

Voraussetzung ist jeweils, dass die in der Richtlinie festgelegten Leistungsgrenzen sowie die Anforderungen an die Treibhauswirksamkeit des verwendeten Kältemittels eingehalten werden. Weiterhin erforderlich ist die Integration von Energieeffizienzkomponenten im Zuge der jeweiligen Maßnahme.

Über die Bonusförderung kann zudem ein Zuschuss für Wärmespeicher oder -pumpen zur Nutzung von Abwärme, Kältespeicher oder Freikühlanlagen erfolgen. Hierbei ist ein Nachweis über den energetischen Nutzen der Anlagen erforderlich.

Wer ist förderberechtigt?

  • Unternehmen
  • Kommunen sowie kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Schulen, Krankenhäuser und kirchliche Einrichtungen

Als Antragssteller fungiert der Eigentümer, Pächter oder Mieter des betreffenden Grundstücks oder ein entsprechend beauftragtes Unternehmen aus dem Bereich der Energiedienstleistungen – ein sogenannter Contractor.



Wie erfolgt die Förderung?

Der Antragssteller erhält nach Bewilligung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Höhe dieses Förderbetrags variiert je nach Art der Maßnahme, Typ der betreffenden Kälte- oder Klimaanlage sowie der Treibhauswirksamkeit des verwendeten Kältemittels. Eine genaue Auskunft über die Höhe Ihres Förderanspruchs kann ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte erteilen.

Zusätzlich zur Basisförderung kann das BAFA einzelne oder mehrere kombinierte Bonusförderungen gewähren. Voraussetzung hierfür ist eine bereits beantragte und in Umsetzung befindliche Basis-Fördermaßnahme.

[divider style=“4″]

Als zertifizierter Energieeffizienz-Experte für Förderungen von Bund und Ländern steht Ihnen das Team der Firma Veit Energie Consult GmbH gerne für alle Anfragen zur Verfügung. Unsere Fachberater klären mit Ihnen offene Fragen, informieren Sie über geeignete Förderprogramme und übernehmen für Sie alle bürokratischen Vorgänge der Antragstellung. Informieren Sie sich jetzt unverbindlich über Ihre Möglichkeiten und sichern Sie sich die besten Förderungen für Ihr Projekt!

[button_2 color=“blue“ align=“left“ href=“https://foerderungsportal.de/kontakt“ new_window=“Y“]Kontakt[/button_2]

foerderung mittelstand

foerderung kommunen

landwirtschaft foerderung

Anzeige