Klima- und Kälteanlagen – Für Neuanlagen und Sanierung in Gebäude

Klima- und Kälteanlagen – Für Neuanlagen und Sanierung in Gebäude

Klima- und Kälteanlage – Für Neuanlagen und Sanierung in Gebäude

  • Zuschuss von bis zu 50 Prozent
  • 150.000 €
  • Projektdauer max. 24 Monate




Was wird gefördert?

Gefördert werden stationäre *Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, wenn

  1. diese neu errichtet bzw. neu installiert werden oder
  2. die Kälteerzeugungseinheit neu erstellt wird, jedoch das Kühlmittelsystem (Wasser-, Sole-, Luftverteilsystem) bestehen bleibt.





Bei diesen Anlagen werden zudem ergänzende Komponenten gefördert, beispielsweise Wärmepumpen sowie Wärme- und Kältespeicher, die den klimaschützenden Betrieb des Gesamtsystems zusätzlich verstärken.

Die Förderung von stationären Kälte- und Klimaanlagen umfasst im Einzelnen folgende Tatbestände:

  • Flüssigkeitskühlsätze mit den Kältemitteln der Sicherheitsklasse A3: Propan (R-290), Propen (R-1270), Isobutan (R-600a)
  • Flüssigkeitskühlsätze mit Kältemitteln der Sicherheitsklasse: Ammoniak (R-717), Gemisch aus Ammoniak und Dimethylether (R-723),
  • Andere Kälteerzeuger wie Adiabate Verdunstungskühlanlagen, Tiefkühlstufen mit R-744 in Kombination mit Flüssigkeitskühlsätzen gemäß a) oder b), Booster-Supermarkt- und Gewerbekälteanlagen mit R-744, Turboverdichter mit R-718, Ab- und Adsorptionsanlagen, Vakuumeiserzeuger (Turboverdichter) mit Nebenantrieben sowie Wärmeübertrager und Pumpe
  • Komponenten und Systeme wie Luftkühler, adiabate Rückkühler (Hybridkühler), Rückkühler für flüssigkeitsgekühlte Anlagen, eigenständige Wärmepumpe mit nicht-halogeniertem Kältemittel zur Abwärmenutzung der Kälteanlage(n), Kühlmöbel für Supermarkt-Kälteanlagen, Kühlsolekreisläufe, Systeme für Freikühlbetrieb
  • Speicher für Wärme und Kälte
  • Ausführungsplanung zur sachgerechten Auslegung einer Anlage sowie der funktionsgerechten Integration Kältetechnik in die Anlagentechnik
  • Kombination einer geförderten Kälte- oder Klimaanlage mit Anlagen zur Erzeugung von regenerativen Energien (Elektroenergie und Wärme) – Kombinattionsbonus.

Kälteerzeuger, Komponenten/Systeme und Wärmespeicher können nur dann gefördert werden, wenn ihre Leistung bzw. ihr Volumen innerhalb bestimmter Grenzen liegt, die in der Förderrichtlinie definiert sind.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • gemeinnützige Organisationen
  • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe,
  • Hochschulen und Schulen,
  • Krankenhäuser sowie
  • Soziale und kirchliche Einrichtungen,

Die Förderung ist für zahlreiche Branchen und alle Größen möglich. So beispielsweise für: Unternehmen im Lebensmitteleinzelhandel oder sonstigen Einzelhandel

  • Unternehmen mit Kühl- und Tiefkühllogistik
  • Unternehmen mit Bedarf an Industrie- und Prozesskälte
  • Unternehmen mit hohem Kältebedarf und anfallender Abwärme
  • Hotels, Gastronomie, Bäcker, Metzger etc.
  • Schulen und Krankenhäuser u.v.m.

Was ist Ihr Nutzen? Was sind die Ziele:

kürzere Amortisationszeiten Ihrer Investition in neue Kälte- und Klimatechnik durch Steigerung der Energieeffizienz, Minderung des Kältebedarfs sowie durch die weitere Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase geleistet werden.

    • Investitionen werden Kosteneffizienter und effektiver umgesetzt
    • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
    • Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung Treibhausgas-Emissionen
    • Reduzierung der Kosten

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Als zertifizierter Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes steht Ihnen das Team der Firma Veit Energie Consult GmbH zuverlässig und kompetent zur Seite. Wir klären Ihre Förderansprüche und begleiten Sie tatkräftig durch alle Projektphasen – von der Planung über die Umsetzung bis hin zur Nachbetreuung.

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