Energiesammelgesetz

Messkonzept für Strom Eigenverbrauch und Drittmengen

Energiesammelgesetz – Eigenverbrauch und Drittmengen korrekt erfassen

Frankfurt am Main – Das am 14.12.2018 verabschiedete Energiesammelgesetz führt klarstellende Regelungen zur Abgrenzung von Drittmengen ins EEG ein. Relevant ist dies sowohl für Unternehmen, die die besondere Ausgleichsregelung (BesAR) nutzen, als auch für Eigenversorger, die Strom an Dritte weiterleiten. Als Dritte gelten in beiden Fällen nicht nur beispielsweise eine extern betriebene Kantine, sondern auch konzernverbundene Unternehmen. Wird die Abgrenzung nicht vorschriftsgemäß vorgenommen, droht der komplette Entfall der EEG-Umlageprivilegierung. Die ein Energiedatenmanagement-Software wie z.D. die Frankfurter node.energy GmbH unterstützt beim korrekten Erfüllen der Anforderungen.



 

Für Betroffene bietet die node.energy GmbH umfassende Leistungen im Bereich der finanziellen Optimierung und des kaufmännisch-regulatorischen Managements an. Zunächst erfolgt eine kostenlose und unverbindliche Überprüfung des Status quo. Ergeben sich im Rahmen der Überprüfung rechtliche Fragestellungen, unterstützt node.energy bei der Abstimmung mit den involvierten Juristen und übernimmt die finanzielle Bewertung. Sofern eine Optimierung der messtechnischen Abgrenzung von Drittmengen erforderlich oder sinnvoll ist, erstellt node.energy oder ein qualifiziertes Ingenieurbüro ein entsprechendes Messkonzept. Neben der Anpassung des bestehenden Messkonzepts und der Abstimmung mit dem Netz- und dem Messstellenbetreiber kümmert sich der Dienstleister auch um notwendige Behörden-Meldungen. Weiterhin bietet der Anbieter auch die Abrechnung von Drittmengen als Dienstleistung an oder ermöglicht die eigenständige automatisierte Abrechnung auf Basis der entsprechenden Energiemanagement-Software wie z.B. opti.node von node energy GmbH.



Bereits heute gilt, dass umlageprivilegierte Strommengen messtechnisch und eichrechtskonform erfasst und von Drittmengen abgegrenzt werden müssen. In der Praxis kommt es aber immer wieder zu unklaren Konstellationen. Vor diesem Hintergrund erlaubt es der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen vom Grundsatz der messtechnischen Erfassung abzuweichen und stattdessen eine Schätzung vorzunehmen. Allerdings ist die Möglichkeit der Schätzung auf wenige Anwendungsfälle begrenzt und oft nur übergangsweise gestattet.

Auch wenn die Möglichkeit der Schätzung besteht, sollte kritisch geprüft werden, ob das Ausnutzen der Sonderregelung überhaupt sinnvoll ist. Denn: Im Rahmen der Schätzung darf unter keinen Umständen mehr selbstverbrauchter Strom in Ansatz gebracht werden, als im Falle einer messtechnischen Abgrenzung. Die Schätzung kann also zu merklichen finanziellen Nachteilen führen, wenn die Umlageprivilegierung nicht für den gesamten eigentlich berechtigen Strom in Anspruch genommen werden kann. Außerdem müssen im Zuge der Schätzung zusätzliche Pflichten erfüllt werden, die erheblichen Aufwand verursachen.

Pressemeldung- © node energy GmbH – BU: opti.node: Dezentrale Energiekonzepte softwarebasiert managen

Über die node.energy GmbH
Die node.energy GmbH ist ein Anbieter von Energiesoftware und -services und entwickelt digitale Lösungen zur Optimierung dezentraler Energiesysteme.

Dezentral Strom zu erzeugen und direkt vor Ort zu verbrauchen wird immer attraktiver. Komplexe regulatorische Rahmenbedingungen sowie aufwändige Prozesse stehen einer erfolgreichen Umsetzung aber häufig im Weg. node.energy ermöglicht Energiemanagern und Dienstleistern von Industrie- und Gewerbeparks, Krankenhäusern oder Wohnquartieren ihre Projekte richtig, einfach und profitabel umzusetzen. Das Leistungsspektrum umfasst dabei Software und Services für die finanzielle Bewertung und Optimierung geplanter und bestehender Energiekonzepte sowie die Automatisierung von Meldepflichten und Abrechnungen.

Die node.energy GmbH wurde 2016 gegründet und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Das Unternehmen beschäftigt aktuell 10 Mitarbeiter aus den Bereichen Softwareentwicklung und Energiewirtschaft.

Frankfurt am Main, den 17. Dezember 2018

[divider style=“4″]

Als zertifizierter Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes steht Ihnen das Team der Firma Veit Energie Consult GmbH zuverlässig und kompetent zur Seite. Wir klären Ihre Förderansprüche und begleiten Sie tatkräftig durch alle Projektphasen – von der Planung über die Umsetzung bis hin zur Nachbetreuung.

[button_2 Color=“blue“ align=“left“ href=“https://foerderungsportal.de/kontakt“

new_window=“Y“]Kontakt[/button_2]

foerderung mittelstand

foerderung kommunen

landwirtschaft foerderung

Anzeige