Zuschuss für Stadtentwicklung und Digitalisierung
Das Modellprojekt Smart City ist eine Initiative des Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat und der KfW. Ihr Ziel ist es, Kommunen bei der Gestaltung des digitalen Wandels zu unterstützen. Innerhalb der nächsten 10 Jahre werden rund 750 Millionen Euro für 50 Modellprojekte bereitgestellt. Für das Jahr 2019 stehen 170 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Förderung auf einen Blick:
- Zuschuss von bis zu 65% der förderfähigen Kosten
- 750 Millionen Euro in 10 Jahren
- Für Kommunen, Gemeindeverbände und Formen interkommunaler Zusammenarbeit
- Ziel: Unterstützung der Digitalisierung in Kommunen
- Auswahl der Modellprojekte durch Expertengremium
Wer wird gefördert?
Für die Modellprojekte zur Stadtentwicklung und Digitalisierung durch Smart Cities können sich Kommunen jeder Größe, Gemeindeverbände und andere Formen interkommunaler Zusammenarbeit bewerben. Die Bewerbung erfolgt online. Im Anschluss wählt ein Expertengremium die Modellprojekte aus, die eine Förderung erhalten.
Was wird gefördert?
Im Fokus der Modellprojekte steht steht vor allem die nachhaltige Gestaltung der Digitalisierung. Ein förderfähiges Modellprojekt einer Smart City erfüllt folgende Anforderungen:
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- Verknüpfung der integrierten Stadtentwicklung mit den Dimensionen der Nachhaltigkeit – Ökonomie, Ökologie und Soziales – sowie der Digitalisierung. Darauf aufbauend müssen Digitalisierungsstrategien entwickelt werden. Sie müssen den Leitlinien und Handlungsempfehlungen der Smart City Charta entsprechen.
- Entwicklung integrierter, sektorübergreifender Strategien zur Stadtentwicklung. Sie sollen die Lebensqualität erhöhen und den öffentlichen Raum aufwerten. Dabei müssen immer fach- und sektorübergreifende Wirkungen, Chancen und Risiken der Digitalisierung beachtet werden. Einzelprojekte sind nicht förderfähig!
- Das gesamte Projekt besteht grundsätzlich aus zwei Phasen. Einerseits die Strategie- und Konzeptentwicklung und andererseits aus der Umsetzung dieser.
Wie wird gefördert?
Die förderfähigen Kosten ausgewählter Kommunen werden mit bis zu 65% bezuschusst. Der Zuschuss teilt sich ebenfalls auf zwei Phasen auf.
- Phase A umfasst die Entwicklung kommunaler Ziele, Strategien und erste Investitionen. Dabei entstehende Personal-, Sach- und Beratungskosten sowie kleinere investive Maßnahmen sind für die Dauer von 24 Monaten förderfähig. Der Höchstsatz für förderfähige Kosten liegt bei 2,5 Millionen Euro. Die Konzepte für den Weg zur Smart City müssen aufgrund der schnell voranschreitenden Digitalisierung kontinuierlich überprüft und angepasst werden.
- Phase B umfasst die Umsetzung der in Phase A entwickelten Strategien und Maßnahmen. Die Kosten, die bei der Umsetzung der Smart City anfallen sind für die Dauer von maximal 5 Jahren förderfähig. Der Höchstsatz der förderfähigen Kosten liegt bei 15 Millionen Euro. Im Zuschuss enthalten sind Personal- und Sachkosten für eine kommunale Organisationseinheit Smart City und Beratungsleistungen. Zusätzlich sind Investitionen für die Umsetzung der Ziele und Maßnahmen in Anlagen, Gebäude, Fahrzeuge, Hard- und Software und Infrastuktur förderfähig.
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