Der Staat förder die Energieberatung von kommunalen Nichtwohngebäuden mit bis zu 80% der Beraterkosten.

80% Förderung für die Energieberatung kommunaler Nichtwohngebäude

Große Einsparpotenziale bei kommunalen Nichtwohngebäuden

In Deutschland sind die rund 12.000 Gemeinden und Landkreise für zwei Drittel des gesamten Energieverbrauchs im öffentlichen Sektor verantwortlich. Es bieten sich große Einsparpotenziale. Diese versucht der Staat durch Förderungen auszuschöpfen und die Energieeffizienz des öffentlichen Sektors deutlich zu verbessern. Bestandteil dieses Vorhabens ist das Programm zur Förderung der Energieberatungen für Nichtwohngebäude von Kommunen.  Es gehört zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz – kurz NAPE.

Wer wird gefördert? 

Von der Förderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude profitieren kommunale Gebietskörperschaften, deren Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände und Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund. Hinzukommen gemeinnützige Organisationsformen und anerkannte Religionsgemeinschaften.



Was wird gefördert?

Gefördert wird die Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts und die Neubauberatung von Nichtwohngebäuden durch einen zertifizierten Energieberater. Im Hinblick auf die Sanierung von Gebäuden ist eine Energieberatung förderfähig, wenn sie sich das Sanierungskonzept auf die Erstellung eines Sanierungsfahrplans oder eine umfassende Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus (70,100 oder Denkmal) bezieht. Ziel der Beratung muss es sein, aufzuzeigen welche Investitionen in die Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden sinnvoll und wirtschaftlich sind. 

Im Zuge einer Neubauberatung ist es entscheidend für die Förderung, dass die Beratung auf den KfW-Effizienzhausstandards EH 55 oder EH 70 basiert. Sowohl das Sanierungskonzept, als auch die Neubauberatung müssen sich auf ein einzelnes Nichtwohngebäude beziehen.



Wie wird gefördert?

Die Förderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen ist eine Anteilsfinanzierung, die dem antragstellenden Berater in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt wird. Sowohl das Netto-, als auch das Brutto-Beraterhonorar sind mit bis zu 80% förderfähig. Der Maximale Förderbetrag beträgt 15.000 Euro und richtet sich nach der Anzahl der Nutzungszonen des jeweiligen Gebäudes. 

Zusätzlich keine eine Zuwendung in Höhe von 500 Euro für die Präsentation des Beratungsberichts durch den Berater in einem Entscheidungsgremium beantragt werden. 

 

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