Sanierungen für kluge Rechner
Mit der neuen Bundesförderung wird Energieeffizienz im Eigenheim belohnt
In weniger als 20 Jahren soll der Gebäudebestand in Deutschland rechnerisch klimaneutral sein. Um die Klimaziele erreichen zu können, müssen Sanierungen intensiver durchgeführt werden als noch in den vergangenen Jahren.
Der Staat hat dafür Anreize geschaffen
Die neuen, seit 1. Juli 2021 gültigen, Förderbedingungen machen das energetische Sanieren so attraktiv wie kaum zuvor. Bisherige Programme sind nun in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gebündelt. Einzelmaßnahmen sowie Komplettsanierungen werden gefördert. Hauseigentümer können sich für Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen entscheiden. Mit der aktuellen BEG-Überarbeitung ist auch die Neubauförderung in das Programm integriert.
Zuschüsse mit Bonus für Einzelmaßnahmen
Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen Arbeiten von Fachhandwerkern durchgeführt werden. In der Regel ist vorgeschrieben, zusätzlich Energieberater einzuschalten. Die Experten können beantworten, welche Fördermöglichkeit sich am besten für die jeweilige Sanierung eignet. Für Einzelmaßnahmen, wie eine Wärmedämmung, sind meist BAFA-Direktzuschüsse die erste Wahl. Hauseigentümer erhalten 20 Prozent der förderfähigen Kosten zurück. Wenn der Energieberater vorab einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellt, kommt ein fünfprozentiger Bonus hinzu.
Kredite für umfangreiche Sanierungen nutzen
Für eine Sanierung stehen KfW-Kredite mit Tilgungszuschuss und niedrigen Zinssätzen zur Verfügung, wenn das Eigenheim beispielsweise auf einen neuen Effizienzstandard gebracht wird.
Auch hier locken Extras: Wenn nach der Komplettsanierung mindestens 55 Prozent des Energiebedarfs fürs Heizen und Kühlen mit erneuerbaren Energien abgedeckt sind, steigt der Tilgungszuschuss ebenfalls um fünf Prozent.
Voraussetzungen für die Förderung von Sanierungen
Ganz egal, für welche Option sich Hausbesitzer entscheiden, Voraussetzung für die BEG-Förderung ist, dass die Arbeiten erst nach der Antragstellung beginnen.
Bereits der Abschluss eines Vertrages mit einem Fachunternehmen zählt als Beginn. Für die Antragstellung ist fachliche Hilfe durch zertifizierte Energieberater vorgeschrieben. Zu ihren Aufgaben zählt es beispielsweise, noch vor dem Antrag eine technische Projektbeschreibung für die BAFA-Förderung oder eine Bestätigung zum Antrag für KfW-Kredite auszustellen.
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