Willkommene Förderung bei Neubau oder Kauf
Seit September 2018 kann das neue staatliche Baukindergeld bei der KfW beantragt werden. Es ist eine finanzielle Unterstützung für Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, die sich erstmals eine Immobilie zur Eigennutzung anschaffen. Die Familien erhalten in zehn jährlichen Raten pro Kind 1.200 Euro im Jahr. Bei Familien mit einem Kind wären das maximal 12.000 Euro, bei zwei Kindern maximal 24.000 Euro. Voraussetzungen für das Baukindergeld: Das zu versteuernde Haushalteinkommen darf bei einem Kind 90.000 Euro im Jahr nicht übersteigen, das Haus muss nach dem 1. Januar 2018 gekauft worden sein, bei Neubauten muss die Baugenehmigung nach dem 1. Januar 2018 erteilt worden sein. Und das im Haushalt lebende Kind muss unter 18 Jahre alt sein und man muss für das Kind Kindergeld erhalten. Im Gegensatz zur früheren Eigenheimzulage stockt das Baukindergeld das Eigenkapital nicht auf. Der Grund: Das Baukindergeld wird jährlich ausgezahlt, als Eigenkapital könnte es aber nur dienen, wenn man den kompletten Betrag zum Immobilienkauf verwenden könnte. Dafür erhöht das Baukindergeld den finanziellen Spielraum für die Zinstilgung.
KfW bleibt erste Adresse nicht nur beim Baukindergeld
Die KfW ist nicht nur für das Baukindergeld zuständig, auch das KfW-Programm für energieeffizientes Bauen, etwa für ein Ziegelhaus, bleibt günstig für eine Finanzierung. Bis zu 100.000 Euro Kreditbetrag fördert die Bank mit einem effektiven Zinssatz von derzeit 1,11 Prozent pro Jahr (Stand Ende November 2018). Ein Tilgungszuschuss reduziert den Kredit – bei einem KfW-Effizienzhaus 40 Plus etwa sind das bis zu 15.000 Euro. Außerdem übernimmt die KfW teilweise das Honorar der verpflichtenden Energieeffizienz-Experten. Allerdings zeigt die Erfahrung der letzten Jahre, dass der Bauherr mit sehr hohem finanziellen Aufwand nur wenige hundert Euro Heizkosten pro Jahr spart. Das ebenfalls geförderte Effizienzhaus 55 stellt deshalb wirtschaftlich die sinnvollste Lösung dar. Es benötigt etwa die Hälfte des Mindeststandards an Energie und ist deutlich kostengünstiger als ein Haus nach KfW-40-Standard. Um den KfW-55-Standard zu erfüllen, genügt dank sehr guter Wärmedämmung eine monolithische Ziegelbauweise ab 36,5 Zentimeter Wandstärke. Eine zusätzliche, kostenintensive Dämmschicht an der Fassade erübrigt sich. Diese Lösung reduziert Bau- und langfristige Instandhaltungskosten.
Ratgeber zeigt weitere Fördermöglichkeiten auf
Vor Baubeginn sollten Bauherren grundsätzlich alle vorhandenen Fördertöpfe ausloten: Regional unterschiedlich können diese beim Land und sogar beim Bürgermeister oder der Kirche stehen. Alle Fördermöglichkeiten für Ihr Bauprojekt zeigt Ihnen am besten ein unabhängiger Experte auf.
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Als zertifizierter Energieeffizienz-Experte für Förderungen von Bund und Ländern steht Ihnen die Firma Veit Energie Consult GmbH gerne für alle Anfragen zur Verfügung. Unsere Fachberater klären mit Ihnen offene Fragen, informieren Sie über geeignete Förderprogramme und übernehmen für Sie alle bürokratischen Vorgänge der Antragstellung. Informieren Sie sich jetzt unverbindlich über Ihre Möglichkeiten und sichern Sie sich die besten Förderungen für Ihr Projekt!
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